Altenburger LandBerlin

Berliner Sparkasse Urteil: Recht auf Rückforderung von Konto-Gebühren bestätigt

Verbraucherrechte gestärkt: BGH prüft Urteil zu Gebühren der Berliner Sparkasse

Ein wegweisendes Urteil des Kammergerichts Berlin hat die Bedingungen für Kund:innen der Berliner Sparkasse verändert. Die Möglichkeit, unrechtmäßig erhobene Konto-Entgelte zurückzufordern, wurde bestätigt. Doch der Verband der Verbraucherzentralen (vzbv) geht noch einen Schritt weiter. Er strebt an, auch Gebühren vor 2018 zurückzuerstatten, was vom Gericht bisher nicht gebilligt wurde.

Dieser Rechtsstreit hat nun die höchste Instanz erreicht, den Bundesgerichtshof (BGH). Die Prüfung durch den BGH wird einige Zeit in Anspruch nehmen, doch für die bereits angemeldeten Verbraucher:innen besteht kein Handlungsbedarf. Der vzbv betont, dass ihre Ansprüche während des Gerichtsverfahrens nicht verjähren, und neue Anmeldungen sind nicht mehr möglich.

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Die Berliner Sparkasse hat ebenfalls Revision eingelegt, um das Urteil anzufechten. Das Ergebnis dieser Überprüfung durch den BGH wird weitreichende Auswirkungen auf den Bankensektor und Verbraucherschutz haben. Es wird erwartet, dass das Urteil Klarheit schaffen wird, ob Banken ohne Zustimmung zusätzliche Gebühren einführen oder erhöhen dürfen.

Der Rechtsweg zeigt, dass Verbraucherrechte entscheidend sind und dass Verbraucher:innen für ihre finanziellen Interessen kämpfen können. Die Prüfung durch den BGH wird daher mit Spannung erwartet, da sie möglicherweise die Rechte von Bankkund:innen stärken und zukünftige Streitigkeiten vermeiden kann.

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