In einem wegweisenden Beschluss hat das Landgericht Berlin die Einziehung von 58 Immobilien angeordnet, die einem arabischstämmigen Clan zugeschrieben werden. Diese Entscheidung ist Teil einer breit angelegten Ermittlung gegen Geldwäsche, die seit etwa einem Jahrzehnt gegen „Beschuldigte aus dem Umfeld einer Berliner Großfamilie“ läuft. Die Immobilien befinden sich hauptsächlich in den Bezirken Neukölln und Mitte sowie im Landkreis Teltow-Fläming in Brandenburg und wurden im Juli 2018 vorläufig sichergestellt, damals mit einem Gesamtwert von rund neun Millionen Euro.

Die Staatsanwaltschaft stellte fest, dass die Immobilien offenbar nicht mit legalen Mitteln erworben wurden. Trotz der Schließung der strafrechtlichen Akten im April 2021, da die Beweise für eine Anklage nicht ausreichten, beantragte die Staatsanwaltschaft parallel die Einziehung der betreffenden Immobilien in einem separaten Verfahren. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Erwerbskosten der Immobilien durch Straftaten finanziert wurden, wobei Strohfrauen und Strohgesellschaften zur Verschleierung des Kaufprozesses eingesetzt wurden.

Details zur Einziehung

Die Einziehung umfasst nicht nur die Immobilien selbst, sondern auch Miet- und Pachtforderungen, die aus diesen Objekten resultieren. Die Mehrheit der Immobilien gehört einer 43-jährigen Frau, die gemeinsam mit ihrem Ehemann von staatlichen Transferleistungen lebt. Beide bestritt, dass die Kaufgelder aus rechtswidrigen Quellen stammten, jedoch zeigte die Überprüfung durch das Gericht, dass die Herkunft der Mittel verborgen gehalten wurde. Die Einziehung ist gegenwärtig nicht rechtskräftig, was bedeutet, dass Rechtsmittel eingelegt werden können.

Im Verfahren wurden spezifische Merkmale aufgedeckt: Die beschuldigten Frauen verfügten über kein nennenswertes Vermögen, und einige Personen aus ihrem Umfeld sind bereits wegen anderer Straftaten verurteilt, darunter Drogenvergehen.

Kritik und gesellschaftlicher Kontext

Der Begriff „Clankriminalität“ steht hingegen in der Kritik, da er als stigmatisierend angesehen wird. Laut Deutschlandfunk wird Clankriminalität häufig mit Großfamilien arabischer, türkischer oder kurdischer Herkunft in Verbindung gebracht, was zu einem gesellschaftlichen Problem führen kann, das weit über die rechtlichen Aspekt hinausgeht. Kritiker warnen vor rassistischen Stereotypen und fordern eine differenziertere Betrachtung, etwa durch die Verwendung alternativer Begriffe wie Bandenkriminalität.

In Berlin wurden 2023 allein 1063 Straftaten der Clankriminalität registriert, was etwa 0,2% aller Straftaten in der Stadt ausmachte. Innerhalb der Berliner Polizei existieren rund 500 Personen, die aufgrund von Hinweisen zur Clankriminalität erfasst wurden, wobei über 100 dieser Personen als besonders problematisch gelten.

Die Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) sieht die Entscheidung des Gerichts als bedeutenden Schritt im Kampf gegen die organisierte Kriminalität an. Auch die Gewerkschaft der Polizei unterstützt diese Maßnahmen als ein positives Signal im Umgang mit Clankriminalität. Dennoch bleibt abzuwarten, wie sich der rechtliche und gesellschaftliche Diskurs um dieses Thema weiterentwickeln wird.