Am 3. April 2025 fand eine wegweisende Verhandlung vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof statt. Im Zentrum stand der Gesetzentwurf der Initiative „Berlin autofrei“, der darauf abzielt, den motorisierten Individualverkehr innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings drastisch zu reduzieren. Der Entwurf sieht vor, fast alle öffentlichen Straßen und Plätze in diesem Bereich für den privaten Autoverkehr zu entwidmen, was eine Reduzierung um bis zu 80 Prozent zur Folge haben könnte. Ziel ist ein Volksbegehren, das auf eine umfassende Verkehrsreduktion hin arbeitet. Die Initiative hatte bereits im August 2021 mit der Unterschriftensammlung begonnen und über 50.000 Unterschriften für den Antrag eingereicht, um das Vorhaben ins Rollen zu bringen. Der Berliner Verfassungsgerichtshof muss nun entscheiden, ob der Gesetzentwurf mit der Verfassung von Berlin sowie dem Grundgesetz in Einklang steht, wobei eine Entscheidung innerhalb von drei Monaten erwartet wird.

Der Gesetzentwurf sieht die Einführung eines neuen Straßentyps, der „autoreduzierte Straße“, vor. Dieser neue Typ soll eine Zwischenlösung zwischen Fußgängerzone und normaler Straße darstellen und die Nutzung von Autos in der Innenstadt regulieren. Nach einer vierjährigen Übergangsphase dürfen private Fahrzeuge nur noch an bis zu zwölf Tagen pro Jahr in dem Gebiet bewegt werden; nach dieser Frist könnte diese Regelung auf nur sechs Aufenhaltstage pro Jahr reduziert werden. Ausnahmen gelten für Busse, Taxis, Polizei und Feuerwehr. Härtefallregelungen sollen zudem für Berufstätige eingerichtet werden, die auf den Autoverkehr angewiesen sind.

Breite Kritik und rechtliche Fragen

Die Innenverwaltung des Senats äußerte Bedenken in Bezug auf die Verfassungsmäßigkeit des Entwurfs. Sie argumentierte, dass dieser nicht mit höherrangigem Recht vereinbar sei und sprach von schwerwiegenden Eingriffen in die Handlungsfreiheit der Bürger. Insbesondere wurde die Regelung von nur zwölf Autofahrten pro Jahr als unangemessen kritisiert, und die Ausnahmen für Handwerker als unnötig kompliziert. Die Initiative hingegen sieht in dem Gesetzentwurf eine Möglichkeit, der Entwicklung hin zur autogerechten Stadt entgegenzuwirken und eine zeitgemäße Verkehrspolitik voranzutreiben. Dr. Philipp Schulte, der Anwalt der Initiative, äußerte vorsichtigen Optimismus bezüglich der Haltung des Verfassungsgerichts.

Die Diskussion über die Zuständigkeit Berlins im Straßenverkehrsrecht und die Bewertung von Handlungsfreiheit im Kontext des Autofahrens ist komplex. Das Bundesverfassungsgericht hat das Autofahren dem Schutzbereich der allgemeinen Handlungsfreiheit zugeordnet, was die rechtlichen Rahmenbedingungen weiter kompliziert. Die Richter des Berliner Verfassungsgerichts haben bereits formelle Fragen zur Autobesitzerschaft und den Auswirkungen der Regelung auf diverse Berufsgruppen, wie etwa Autowerkstätten, thematisiert.

Politische Rahmenbedingungen

Im Kontext dieser Debatte über den Gesetzentwurf muss auch der bisherige Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr 2030 (StEP MoVe) des Landes Berlin betrachtet werden. Der StEP MoVe, der 2021 verabschiedet wurde, definiert strategische Leitlinien zur Förderung umweltfreundlicher Mobilität und enthält klare Ziele zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs. So soll der Anteil der Wege im Umweltverbund bis 2030 auf minimal 82 Prozent steigen, was die Notwendigkeit einer Überarbeitung der Verkehrspolitik in Berlin unterstreicht. Ein weiterer zentraler Punkt des Plans ist die Schaffung von sogenannten „Zero Emission Zones“ für Fahrzeuge mit fossilen Verbrennungsmotoren.

Abschließend bleibt die Frage, wie sich die Entscheidungen des Verfassungsgerichts auf die weitere Verkehrspolitik in Berlin auswirken werden. In der kommenden Zeit wird die Entwicklung aufmerksam beobachtet, da die politischen, sozialen und ökologischen Herausforderungen im Verkehrswesen weitreichende Auswirkungen auf die Lebensqualität der Berlinerinnen und Berliner haben werden.

Für die Zukunft könnte der Ausgang der Verhandlungen über die Gesetzesinitiative „Berlin autofrei“ entscheidend dafür sein, wie sich die Mobilitätslandschaft der Hauptstadt weiterentwickeln wird.

Die vollständigen Details und Entwicklungen sind auf den Seiten des Tagesspiegel, der Berliner Zeitung und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zu finden.