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Berlin Musikschullehrer in Not: Senat plant Festanstellungen zur Rechtssicherheit

Freie Musikschullehrer in Berlin stehen vor der Gefahr der Arbeitslosigkeit aufgrund rechtswidriger Honorarverträge, wie ein Urteil des Bundessozialgerichts festgestellt hat. Die Senatsverwaltung für Kultur sucht nach Lösungen, darunter die Möglichkeit von Festanstellungen und Übergangslösungen. Musikschullehrer wie die 58-jährige Elisabeth Fischer-Sgard sind besorgt, da sie seit über 20 Jahren selbstständig an Berliner Musikschulen unterrichten. Die Zeit drängt, da die Honorarverträge üblicherweise bis Ende Juli verlängert werden, und einige Bezirke bereits Unsicherheit signalisiert haben.

Ein weiterer strittiger Punkt sind die rechtlichen Unsicherheiten bezüglich der Honorarverträge, wie im „Herrenberg-Urteil“ des Bundessozialgerichts festgelegt. Wenn Honorarkräfte nicht verlängert werden, drohen massive Unterrichtsausfälle an den öffentlichen Musikschulen in Berlin. Die Landes-Lehrervertretung hat eine Petition gestartet, um die Honorarkräfte festanzustellen, was jedoch mit erheblichen Mehrkosten verbunden wäre. In einigen Brandenburger Landkreisen erfolgt bereits die Umwandlung von Honorarverträgen in Festanstellungen.

Die Senatsverwaltung für Kultur prüft seit August 2023 Lösungen, zeigt jedoch noch keine abschließende Entscheidung. Die Bezirke sind in einer schwierigen Lage, da die rechtlichen Konsequenzen eine Herausforderung darstellen. Gespräche mit der Deutschen Rentenversicherung und die Suche nach einer politischen Lösung sind im Gange, um die Unsicherheit zu beseitigen. Die Finanzierung von Mehrkosten im Falle von Festanstellungen ist ebenfalls Gegenstand der Prüfung. Die Rentenversicherung wird möglicherweise auf ein Moratorium zur Überprüfung von Beschäftigungsverhältnissen verzichten, bis eine politische Lösung gefunden ist.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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