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Berlin führt Richteranklage ein: Breite Zustimmung im Abgeordnetenhaus

Berliner Neuerung: Abgeordnetenhaus beschließt Richteranklage

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat kürzlich mit großer Mehrheit eine Verfassungsänderung beschlossen, die es ermöglicht, Richter zur Rechenschaft zu ziehen. Sowohl die Regierungsfraktionen CDU und SPD als auch die oppositionellen Grünen und Linken stimmten für die sogenannte Richteranklage, während die AfD dagegen votierte. Bisher gehörte Berlin zu den wenigen Bundesländern, in denen dieses Instrument nicht vorhanden war.

Mit der neuen Regelung können Berliner Richter, die in ihrer Amtsführung oder außerhalb gegen das Grundgesetz oder die verfassungsmäßige Ordnung des Landes verstoßen, vom Abgeordnetenhaus vor das Bundesverfassungsgericht gebracht werden. Diese Maßnahme stärkt die Kontrolle über die Einhaltung der Verfassung und gewährleistet die Rechenschaftspflicht der Richter in der Hauptstadt.

Die Entscheidung wurde am 18.04.2024 im Deutschlandfunk bekannt gegeben. Durch die Einführung der Richteranklage stellt Berlin sicher, dass Verstöße gegen grundlegende rechtliche Prinzipien nicht ungesühnt bleiben und trägt somit zur Erhaltung der rechtsstaatlichen Ordnung bei.

Lebt in Zwickau und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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