Berlin

AfD-Mitarbeiter verliert deutschen Pass durch Täuschung: Gerichtsentscheidung steht

Skandal um Ausbürgerung eines Ex-AfD-Mitarbeiters in Berlin

Im Zentrum eines aufsehenerregenden Falls steht der ehemalige Mitarbeiter eines AfD-Bundestagsabgeordneten, der durch Täuschung seinen deutschen Pass erlangt haben soll. Die Behörden haben daraufhin seine Einbürgerung zurückgenommen, was das Verwaltungsgericht Berlin nun als rechtens bestätigte.

Der ehemalige Mitarbeiter kämpfte zunächst vergeblich gegen seine Ausbürgerung an. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied im Eilverfahren, dass die Rücknahme der Einbürgerung gerechtfertigt sei und unterstützte damit die Maßnahmen der Senatsinnenverwaltung in Berlin.

Trotz der aktuellen Entscheidung ist das Urteil noch nicht endgültig (Az.: VG 25 L 329/24). Der betroffene Mann hat Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag bestätigte.

Das Verwaltungsgericht argumentierte, dass der ehemalige Mitarbeiter seine Einbürgerung durch betrügerische Handlungen erreicht habe. Während des Einbürgerungsverfahrens habe er seinen russischen Pass verschwiegen.

Interessanterweise stellte sich heraus, dass der Mann im September 2019 gegenüber einem Berliner Bezirksamt angab, nur die ukrainische Staatsangehörigkeit zu besitzen. Dennoch wurde er im November 2022 Deutscher. Im April 2023 entdeckten Bundespolizisten jedoch einen russischen Reisepass bei ihm am Flughafen Hamburg. Daraufhin wurde die Einbürgerung vom Innensenat rückgängig gemacht.

Der ehemalige AfD-Mitarbeiter wehrt sich weiterhin gegen die Entscheidung. Trotz der Anordnung des Innenressorts, die sofortige Vollziehung der Rücknahme durchzusetzen, versuchte er im Eilverfahren vergeblich, eine aufschiebende Wirkung zu erwirken.

Der Ex-Mitarbeiter war bis Anfang des Jahres für den AfD-Bundestagsabgeordneten Eugen Schmidt tätig und hatte eine Zeit lang Zugang zum Parlament. Der Verfassungsschutz verdächtigt ihn Medienberichten zufolge, im Auftrag russischer Stellen gegen Deutschland zu handeln, eine Anschuldigung, die der Kläger jedoch bestreitet.

Der Fall hat bereits Auswirkungen auf die Sicherheitsvorkehrungen im Bundestag. Es wird nun darüber diskutiert, ob der Verfassungsschutz regelmäßig vor der Ausgabe von Hausausweisen für Mitarbeiter angefragt werden sollte, um solche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden und die Sicherheit zu gewährleisten.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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