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AfD-Bundestagsabgeordneter Gnauck verliert Immunität: Disziplinarklage aus Bundeswehr-Zeit?

Aufdeckung von brisanten Details aus Gnaucks Bundeswehr-Vergangenheit

Die Immunität des AfD-Bundestagsabgeordneten Hannes Gnauck wurde aufgehoben, nachdem das Parlament am Donnerstagabend (16. Mai) gegen die Stimmen der AfD eine Beschlussvorlage des Immunitätsausschusses genehmigte. Dies ermöglicht die Durchführung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens gegen Gnauck und erwies sich als äußerst kontrovers, da die Jugendorganisation der AfD vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft wird.

Der Hintergrund für die Entscheidung bleibt vorerst unklar, obwohl laut ARD-Informationen eine Disziplinarklage aus Gnaucks Dienstzeit bei der Bundeswehr eine Rolle spielt. Gnauck, der von 2014 bis 2021 als Zeitsoldat tatig war, äußerte, dass das Verfahren aufgrund seines Bundestagsmandats seit drei Jahren ausgesetzt war und die Begründung für die Aufhebung seiner Immunität fraglich sei.

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Gnauck, der die AfD im Verteidigungsausschuss des Bundestages vertritt, war zuvor vom Militärischen Abschirmdienst (MAD) als „Extremist“ eingestuft worden. Er gab zu, dass der MAD ihm nahegelegt hatte, aus der Jungen Alternative auszutreten, da sie vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall beobachtet wurde. Seit April 2023 wird die Jugendorganisation der AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.

In Verbindung mit Gnauck wird auch sein Parteikollege Petr Bystron untersucht, der wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und Geldwäsche Ermittlungen ausgesetzt ist. Folglich wurde seine Immunität ebenfalls aufgehoben und sein Abgeordnetenbüro durchsucht, um weitere Untersuchungen im Zusammenhang mit den vorgeworfenen Straftaten zu ermöglichen.

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Lebt in Zwickau und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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