Beitrittsverhandlungen mit Bosnien-Herzegovina beschlossen

"Europäische Union eröffnet Beitrittsverhandlungen mit Bosnien-Herzegowina: Eine historische Entscheidung mit weitreichenden Folgen"

Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union haben beschlossen, Beitrittsverhandlungen mit Bosnien-Herzegowina aufzunehmen. Dieser Beschluss, von Ratspräsident Charles Michel verkündet, setzt voraus, dass das Land zusätzliche Reformauflagen erfüllen muss, bevor die eigentlichen Verhandlungen beginnen können. Ähnlich wie bei der Ukraine und Moldawien im Dezember, muss Bosnien-Herzegowina eine Reihe von Bedingungen erfüllen, um den Verhandlungsrahmen anzunehmen.

Litauen hatte zunächst Einwände gegen den Start der Verhandlungen erhoben, um Zugeständnisse für die Ukraine zu erwirken. Der litauische Präsident Gitanas Nausėda und der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj drängten darauf, die Verhandlungen mit Kiew im Juni zu beginnen. Allerdings gab es keine Einigung auf einen genauen Zeitpunkt. Derzeit sieht es so aus, als ob Bosnien-Herzegowina einen positiven Verlauf nimmt, nachdem das niederländische Parlament das Vorgehen unterstützt hat.

In Bezug auf die Ukraine diskutierten die EU-Staats- und Regierungschefs über weitere Unterstützungsmöglichkeiten und die Frage, wie sie ihre Verteidigung aufstocken können. Während einige Länder wie Frankreich, Estland und Polen die Idee von Verteidigungsanleihen befürworten, lehnen Deutschland und einige Sparländer wie die Niederlande dies ab. Bundeskanzler Olaf Scholz betonte die Bedeutung der Waffenhilfe für die Ukraine und rief zu einem angemessenen Beitrag aller europäischen Staaten auf.

Des Weiteren wurde erwartet, dass Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen einen Vorschlag vorlegt, um russische Getreideexporte in die EU zu besteuern. Diese Maßnahme wird von fünf östlichen Staaten unterstützt, die argumentieren, dass Russland durch den Getreidehandel bedeutende Einnahmen erzielt, die zur Finanzierung des Konflikts in der Ukraine genutzt werden. Es bleibt abzuwarten, wie die EU weiter mit dieser Thematik umgehen wird, da bisher Grundnahrungsmittel von Sanktionen ausgenommen waren, eine Regelung, die möglicherweise überdacht werden muss.