In der aktuellen Diskussion um die Beförderungen von Beamten in Deutschland hat die sogenannte „Operation Abendsonne“ große Beachtung gefunden. Diese Praxis beschreibt das vermehrte Vornehmen von Beförderungen im Vorfeld von Regierungswechseln, ein Thema, das die politische Landschaft bis zur Neuwahl im Februar 2025 prägen wird. Laut einer Analyse von Sylvia Veit, Professorin für Verwaltungswissenschaften in Hamburg, gibt es jedoch keine Anzeichen für Unregelmäßigkeiten bei diesen Beförderungen, die als Teil des normalen Verwaltungsablaufs betrachtet werden können. Veit hat die Abläufe im deutschen Staatsapparat seit fast 15 Jahren beobachtet und betont, dass Beförderungen gegen Jahresende häufig sind und nicht notwendigerweise im Zusammenhang mit Wahlen stehen.MDR berichtet.
In einem Überblick über die Beförderungen während der 20. Legislaturperiode stellt die Bundesregierung heraus, dass diese im Rahmen der Regelbeurteilungsdurchgänge erfolgen, die bereits vor November 2024 vorbereitet wurden. Dabei betont sie, dass Maßnahmen in Personalfragen sorgfältig geplant werden, um eine künftige Regierung nicht vorab zu belasten. Bis zum 27. Dezember 2024 fanden die meisten Beförderungen im Auswärtigen Amt mit insgesamt 92 Beförderungen statt, gefolgt vom Bundesministerium der Finanzen mit 46 und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, wo 42 Beförderungen ausgesprochen wurden. Diese Informationen stammen aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage von der Gruppe BSW und heben die regelmäßige Praxis von Beförderungen innerhalb der Ministerien hervor.Der Bundestag darüber.
Transparenz und Vertrauen
Die mediale Berichterstattung über die „Operation Abendsonne“ könnte potenziell das Vertrauen der Bürger in den Regierungsapparat beeinträchtigen. Veit fordert daher mehr Transparenz bei den Beförderungsprozessen und den Kriterien, die diesen zugrunde liegen. Jedes Bundesministerium verfolgt seine eigene Personalpolitik, was zu erheblichen Unterschieden in den Beförderungspraktiken führt. Sie hofft auf eine einheitliche und nachvollziehbare Kommunikationspolitik, um dem Eindruck einer gutgemeinten, aber parteiischen Beförderungswelle entgegenzuwirken.
Die aktuellen Beförderungen sind an die Prinzipien der Bestenauslese gebunden, wie sie im Grundgesetz verankert sind. Diese Prinzipien fordern, dass Entscheidungen über Beförderungen auf einer fehlerfreien Prüfung der dienstlichen Beurteilungen basieren. Beamte haben zwar keinen Anspruch auf eine Beförderung, jedoch Anrecht auf eine rechtsfehlerfreie Entscheidungsfindung ihres Dienstherrn. Das Auswahlverfahren für Beförderungen muss gesetzeskonform sein, da sonst die Verwaltungsgerichte intervenieren können.Kessel Rechtsanwälte erläutern.
Fazit und Ausblick
Insgesamt zeigt sich, dass die Situation um die Beförderungen im öffentlichen Dienst sowohl aus rechtlicher als auch aus politischer Sicht komplex ist. Während der Ermittlungsbedarf hinsichtlich der Transparenz Bestand hat, wird auch der rechtliche Rahmen um die Auswahlverfahren der Beamten weiterhin diskutiert werden müssen. Für die Zukunft bleibt abzuwarten, wie die neue Bundesregierung diese Praktiken gestalten und ob sie den Anforderungen der Bürger gerecht werden kann.