Kirchheim am Ries hat beschlossen, die Friedhofsgebühren deutlich zu erhöhen. Die Bürger müssen sich auf eine Erhöhung um 60 Prozent einstellen, was die erste Anpassung dieser Gebühren seit 15 Jahren darstellt. Hintergrund dieser Entscheidung ist die Notwendigkeit, die Friedhofsordnung und die Friedhofsgebührensatzung anzupassen, die seit 2009 nicht mehr aktualisiert wurden. Der Gemeinderat hat die neue Satzung basierend auf den Mustervorlagen des Gemeindetages aktualisiert. Dies führte dazu, dass es nun nur noch eine einheitliche Friedhofsatzung in der Gemeinde gibt, die auch neue Grabarten berücksichtigt.
Kämmerin Rita Rettenmaier erläuterte, dass die Erhöhung der Bestattungsgebühren nötig sei, um einen Kostendeckungsgrad von 34,9 Prozent zu erreichen. Dieser Wert ist entscheidend, da er den Erhalt von Zuschüssen aus dem Ausgleichsstock ermöglicht. Ursprünglich war eine Verkürzung der Ruhezeit von 30 auf 25 Jahre vorgesehen, dieser Vorschlag wurde jedoch von Gemeinderat Klaus Panni abgelehnt. Der Antrag zur Beibehaltung der Ruhezeit von 30 Jahren fand in einer Abstimmung mit zehn Ja-Stimmen und drei Nein-Stimmen eine Mehrheit.
Anpassungen der Gebührenordnung
Die Gebühren für die Nutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen teilen sich in Grabnutzungsgebühren und Bestattungsgebühren. Grabnutzungsgebühren beziehen sich auf den Aufwand für die Bereitstellung und den Unterhalt des Friedhofs. Diese Gebühren werden in der Regel einmalig für die gesamte Nutzungsdauer im Voraus erhoben. Auf der anderen Seite decken die Bestattungsgebühren die üblichen Leistungen ab, die mit einer Bestattung verbunden sind, wie das Öffnen und Schließen des Grabes sowie die Aufbahrung im Leichenhaus.
Zusätzlich können Verwaltungsgebühren von der Gemeinde erhoben werden, um die durch amtliche Handlungen und die Umsetzung der bestattungsrechtlichen Vorschriften entstandenen Kosten zu decken. Diese Gebührenordnung ist nicht nur für die Gemeinde von Bedeutung, sondern stellt auch klar, dass Gebühren als Gegenleistung für die Nutzung öffentlicher Einrichtungen und Dienstleistungen dienen. Dies bedeutet, dass Gebühren einmalig oder wiederkehrend sein können. Ein zentrales Prinzip bei der Festlegung der Gebührenhöhe ist das Kostendeckungsprinzip, welches sicherstellen soll, dass die Einnahmen die Ausgaben decken.
Die vom Gemeinderat einstimmig verabschiedete neue Gebühren- und Friedhofsordnung wird die Finanzierung und den Erhalt der Bestattungseinrichtungen in Kirchheim am Ries sicherstellen und auf die geänderten Anforderungen reagieren. Der Schritt war drum notwendig, um den sich verändernden Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen und die kommunalen Haushaltsmittel angemessen zu verwalten.