PolitikWeilheim-Schongau

Neue Regeln für Wahlplakate in Weilheim: 80 Plakate pro Partei erlaubt

Erstmalig hat die Stadt Weilheim eine Begrenzung für Wahlplakatierung festgelegt, die zur Europawahl gilt. Jede Partei darf maximal 80 Plakate im Stadtgebiet aufhängen. Dies ist eine neue Regelung, da die vorherige Verordnung aus dem Jahr 2013 kürzlich nicht geändert wurde. Die Entscheidung über die Begrenzung wurde vom Wahlleiter und 1. Bürgermeister Markus Loth in Abstimmung mit Fraktionssprechern getroffen.

Die Höhe der Plakate wurde ebenfalls limitiert, wobei eine maximale Höhe von 1,80 Metern vorgeschrieben ist. Dies dient dazu, nach den Wahlen den Arbeitsaufwand für die Stadtwerke zu verringern. Zudem wurde festgelegt, dass an Laternenmasten nur noch ein Plakat erlaubt ist. Darüber hinaus müssen alle Wahlplakate mit Klebemarken des Ordnungsamtes versehen werden, um die Anzahl zu kontrollieren und Beschädigungen zu verfolgen.

Es gab Kritik von Ullrich Klinkicht, Mitglied der Gruppierung „Weilheim Miteinander“, der die Plakatierung auf städtischen Anschlagtafeln auf 13 begrenzen wollte, was jedoch abgelehnt wurde. Die Stadt Weilheim folgte stattdessen dem Vorschlag, die Anzahl der Plakate pro Partei zu beschränken. Dieses Vorgehen wurde positiv aufgenommen, da es dazu führte, dass das Stadtbild nicht übermäßig mit Wahlwerbung überladen ist.

Zusätzlich zur Begrenzung der Anzahl und Höhe der Wahlplakate gibt es Gebiete im Stadtgebiet von Weilheim, in denen überhaupt keine Plakatierung gestattet ist. Dies umfasst unter anderem den Altstadtbereich innerhalb der Stadtmauer, den Rathaus- und Theaterplatz sowie die Kreisverkehre. Die Regelungen gelten auch für zukünftige Kommunalwahlen, wobei die Plakatierungsmöglichkeiten entsprechend angepasst werden. Die Stadtverwaltung betont die Bedeutung der Demokratie und gibt den Parteien klare Richtlinien vor, um einen fairen und geordneten Wahlprozess sicherzustellen.