Weilheim-Schongau

Neue Bezahlkarte: Bargeldlos in Schongau ab 1. Juni!

Ab dem 1. Juni 2024 führt der Landkreis Weilheim-Schongau eine Bezahlkarte für Geflüchtete ein, wie vom Landratsamt bekannt gegeben. Die Karte wird genutzt, um Leistungen gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu gewähren. Jeder Leistungsberechtigte über 14 Jahre erhält diese Karte, wobei Minderjährige nur über einen Teil des Familienbedarfs verfügen können. Aktuell sind 842 Personen im Landkreis Weilheim-Schongau berechtigt, die Karte zu erhalten. Die PayCenter GmbH in Freising ist für die Programmierung und Bereitstellung des Gesamtsystems verantwortlich.

Die Bezahlkarte ermöglicht monatliche Gutschriften, über die die Geflüchteten frei verfügen können, um Einkäufe zu tätigen. Das Guthaben auf der Karte entspricht dem individuellen Anspruch gemäß dem AsylbLG. Es handelt sich hierbei um eine MasterCard in neutralem Design, um Stigmatisierungen zu vermeiden. Die Karte kann an allen MasterCard-Akzeptanzstellen, darunter Supermärkte, verwendet werden.

Um den Missbrauch der Sachleistung zu verhindern, kann pro Person und Monat maximal 50 Euro in bar abgehoben werden. Bargeldlose Zahlungen sind bis zur Höhe des Karten-Guthabens möglich. Bei Bedarf an Bargeld über 50 Euro kann dies beim Sachgebiet Asyl und Integration des Landratsamts beantragt werden. Die Bezahlkarten werden vor Ort ausgehändigt, wobei die PIN-Nummer nur dem Karteninhaber bekannt ist. Überweisungen auf bisherige Konten werden nach und nach eingestellt.

Die Bezahlkarten schließen bestimmte Warengruppen wie Alkohol und Tabak nicht aus, jedoch werden Händlergruppen wie Geldübermittlungsdienste ausgeschlossen. Einzelne Angebote, die ausschließlich über Onlinezahlungen erworben werden, werden über das Landratsamt freigeschaltet.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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