Weilheim-Schongau

Bewährungsstrafe für 58-Jährigen wegen Besitz und Verbreitung von kinderpornografischem Material in Weilheim

Ein 58-jähriger Mann stand vor Gericht, da er im Besitz mehrerer Videos war, die schweren sexuellen Missbrauch von Kindern zeigten und diese weiterverbreitet haben soll. Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg warf ihm die Verbreitung und den Besitz kinderpornografischen Materials vor. Als Mitglied einer Facebook-Gruppe soll er sogar ein Video geteilt haben, das den Geschlechtsverkehr zwischen einem erwachsenen Mann und einem dreijährigen Mädchen zeigte. Bei einer Hausdurchsuchung wurden weitere strafrechtlich relevante Materialien sichergestellt.

In der Verhandlung versuchte der Angeklagte sich mit skurrilen Ausreden zu verteidigen. Er behauptete, dass er das Handy in einem Fachgeschäft gekauft habe und ihm dabei der Verkäufer viele Apps installiert habe, einschließlich Facebook. Nachdem der Verteidiger versuchte, die Ausreden des Beschuldigten zusammenzufassen, räumte der Angeklagte letztendlich die Vorwürfe ein. Trotz seines Geständnisses wurde er zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt.

Der Richter betonte, dass das Eingeständnis des Angeklagten das einzig Sinnvolle war und dass harte Pornografie mit Kleinkindern zu einer Vollzugsstrafe von zwei bis drei Jahren hätte führen können. Der Mann wurde dazu verpflichtet, 120 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten und hohe Verfahrenskosten zu tragen. Der Inhalt der Videos wurde als schwer zu ertragen beschrieben, und die Bewährungsstrafe wurde als angemessene Konsequenz festgelegt.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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