Weilheim-Schongau

Bargeldloses Bezahlsystem für Geflüchtete im Landkreis Weilheim-Schongau ab 1. Juni 2024

Ab dem 1. Juni 2024 wird die Bezahlkarte für Geflüchtete im Landkreis Weilheim-Schongau eingeführt, laut einer aktuellen Pressemitteilung des Landratsamts. Die Karte, die durch die PayCenter GmbH in Freising bereitgestellt wird, soll die Gewährung von Leistungen gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ermöglichen. Alle leistungsberechtigten Personen ab 14 Jahren erhalten die Karte, wobei Minderjährige nur über einen Teil des gesamten Bedarfs verfügen können.

Die Bezahlkarte wird monatlich mit einem Guthaben aufgeladen, über das die Geflüchteten frei verfügen können, um Einkäufe zu tätigen. Das Guthaben auf der Karte entspricht dem individuellen Anspruch nach dem AsylbLG und variiert je nach Wohnsituation und Familiengröße. Die Karte hat das Erscheinungsbild einer normalen EC- oder Debitkarte, um Stigmatisierung zu vermeiden, und kann überall dort eingesetzt werden, wo MasterCards akzeptiert werden, einschließlich Supermärkten.

Um möglichen Missbrauch zu verhindern, ist es möglich, maximal 50 Euro pro Monat und Person in bar abzuheben. Dies soll sicherstellen, dass die gewährten Leistungen zweckgebunden eingesetzt werden. Bargeldlose Zahlungen sind bis zur Höhe des verfügbaren Guthabens möglich, wobei für Beträge über 50 Euro eine Genehmigung beim Sachgebiet Asyl und Integration im Landratsamt erforderlich ist.

Die berechtigten Personen erhalten die Karten vor Ort im Sachgebiet Asyl und Integration und die PIN-Nummer wird ausschließlich dem Karteninhaber bekannt gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass bestimmte Ausgaben wie Alkohol oder Tabak nicht eingeschränkt werden, jedoch Geldübermittlungsdienste von der Nutzung ausgeschlossen sind. Zusätzlich werden spezielle Angebote, die nur über Onlinezahlungen erworben werden können, über das Landratsamt freigeschaltet.

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