![Urteil im Prozess um Geiselnahme am Hamburger Flughafen erwartet](https://nachrichten.ag/wp-content/uploads/2024/06/Nachrichten-Aktuell-1-9393.png)
Gerichtsurteil gegen Hamburger Flughafen-Geiselnehmer steht bevor
Am heutigen Tag wird am Landgericht das Urteil gegen den Hamburger Flughafen-Geiselnehmer erwartet. Der 35-jährige Türke wird beschuldigt, im November 2023 Geiselnahme, Entziehung Minderjähriger, vorsätzliche Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz begangen zu haben. Der Angeklagte hat die meisten der Taten gestanden und wurde von einer psychiatrischen Sachverständigen für voll schuldfähig erklärt.
Bombendrohung und Geiselnahme auf dem Vorfeld des Flughafens
Die Geiselnahme ereignete sich im Kontext eines Sorgerechtsstreits, als der Geiselnehmer seine vierjährige Tochter aus dem Zuhause seiner Ex-Frau in Stade entführte. Mit der Tochter im Auto drang er auf das Vorfeld des Flughafens vor, warf Brandsätze und schoss in die Luft. Er forderte die Ausreise in die Türkei und drohte mit Sprengstoff. Nach 18-stündigen Verhandlungen mit der Polizei ergab sich der Täter, wodurch der Flugbetrieb mehr als 20 Stunden unterbrochen wurde.
Der Staatsanwalt forderte eine Haftstrafe von zwölf Jahren, während die Verteidigung einen minderschweren Fall argumentierte. Die Verteidigerin erklärte, dass der Angeklagte vermeintlich beabsichtigte, das Kind vor Ende der Geiselnahme freizulassen. Die Tat sei aus Verzweiflung und einem Gefühl der Ungerechtigkeit im Sorgerechtsstreit heraus geschehen, betonte sie.
Vorbestraft und mangelnde Reue
Nur sechs Monate vor der Geiselnahme wurde der Angeklagte wegen Kindesentziehung zu einer Geldstrafe verurteilt. Bereits zu Prozessbeginn entschuldigte sich der Täter bei der Polizei und den Betroffenen, zeigte jedoch am Ende keine Reue. Er erhob laute Vorwürfe gegen die Behörden und das Familiengericht, welches das Sorgerecht seiner Ex-Frau zugesprochen hatte.
Uneinsichtigkeit und fehlende Einsicht
Die Nebenklagevertreterin, die die Mutter und Tochter vertritt, betonte in ihrem Plädoyer, dass der Angeklagte keinerlei Einsicht oder Reue zeigte. Er sei fest davon überzeugt, dass sein Handeln korrekt war und verstand nicht den eigentlichen Fokus des Prozesses. Die Anwältin kritisierte, dass der Täter sich nicht bei seiner Ex-Frau entschuldigte und kein Verständnis für die Ernsthaftigkeit der Situation zeigte.
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