Weiden in der Oberpfalz

Journalistische Verantwortung und Datenschutz bei Polizeiberichten: Ein aktuelles Beispiel

Täglich liefern Polizeidienststellen Berichte an Redaktionen, die als Grundlage für beliebte „Blaulicht-Meldungen“ dienen. Bei der Bearbeitung dieser Berichte ist Sorgfalt geboten, um Fehler zu vermeiden. Ein aktuelles Beispiel verdeutlicht, wie in einem Artikel über einen Unfallzeugen Details preisgegeben wurden, die seine Identität preisgaben.

Der betreffende Artikel beschrieb, wie ein Kleintransporter einen Gartenzaun beschädigte. Jedoch enthielt die Polizeimeldung unglücklicherweise den Namen und Wohnort des Unfallzeugen. Dies führte dazu, dass der Zeuge identifizierbar war, was zu Reklamationen seitens des betroffenen Bürgers führte.

Nach einer internen Besprechung waren sich die Redaktionen einig, dass solche persönlichen Informationen über Zeugen keine Relevanz für die Berichterstattung haben und sie daher entfernt werden müssen. Die Lokalredaktion Weiden reagierte schnell und bearbeitete den Artikel entsprechend, um den Unfallzeugen anonym zu halten.

Der Zeuge selbst reagierte auf die Änderung gelassen, betonte jedoch die Wichtigkeit des Datenschutzes. Dieser Vorfall verdeutlicht die journalistische Verantwortung, sorgfältig mit persönlichen Daten umzugehen, auch wenn sie von privilegierten Quellen wie Polizeiberichten stammen. Die Pressekodex-Ziffer 8 betont den Schutz der Persönlichkeit und die Einhaltung des redaktionellen Datenschutzes, insbesondere bei Zeugen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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