In den letzten Jahren haben Pauschalreisen ein schlechtes Image entwickelt, was oft mit Massentourismus und einem Gefühl der Konformität assoziiert wird. Dennoch gibt es Vorteile, die oft übersehen werden. Laut Tagesspiegel bieten Pauschalreisen eine bessere Absicherung für Reisende und einen zentralen Ansprechpartner, der sich um alle Belange kümmert. Pauschalreisen beinhalten mindestens zwei Arten von Reiseleistungen, wie etwa Flug und Unterkunft oder Hotel und Konzertticket, was sie attraktiver für viele Urlauber macht.

Dennoch können Probleme auftreten, die bereits nach der Buchung sichtbar werden. Dazu zählen falsche Buchungsbestätigungen und An- oder Restzahlungsprobleme. Besonders besorgniserregend ist die Insolvenz von Reiseveranstaltern, wie im Fall der Travel Europe Reiseveranstaltungs GmbH, die 1989 in Stans, Tirol, gegründet wurde und sich auf Gruppenreisen spezialisiert hat. Die Insolvenz hat viele Gläubiger betroffen: Rund 1.900 haben Ansprüche an das Unternehmen, das 116 Mitarbeiter beschäftigt.

Insolvenz von Travel Europe

Travel Europe hat am Landesgericht Innsbruck einen Antrag auf ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung gestellt. Die Insolvenzursachen sind vielschichtig: Die Auswirkungen von Covid-19, der Ukraine-Krieg und die allgemeine Teuerung haben die Reisebranche stark getroffen. Laut dem letzten Jahresabschluss war das Eigenkapital des Unternehmens leicht negativ, und die Umsetzung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen erfolgte nicht schnell genug.

Die finanzielle Lage des Unternehmens ist angespannt, mit Passiva in Höhe von rund 22,974 Millionen Euro und Aktiva von etwa 3,02 Millionen Euro. Die offenen Forderungen belaufen sich auf ca. 12,4 Millionen Euro, die größtenteils als uneinbringlich angesehen werden. Travel Europe plant jedoch, im Rahmen des Sanierungsverfahrens weiterhin als verlässlicher Partner in der Gruppenreiseorganisation tätig zu bleiben.

Rechte der Verbraucher bei Insolvenz

Insolvenzen von Reiseveranstaltern werfen auch Fragen bezüglich der Rechte der Verbraucher auf. Die Pauschalreiseverordnung (PRV) schützt die Ansprüche von Reisenden im Falle einer Insolvenz. Geschützt sind nur gebuchte Pauschalreisen, die mehrere Reiseleistungen kombinieren. Betroffene Reisende haben das Recht auf Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen und notwendige Rückbeförderungskosten, die durch die Insolvenz entstanden sind, wie Verbraucherrecht erläutert.

Wichtig ist auch, dass Gutscheine von Reiseveranstaltern, die anstelle einer Rückzahlung ausgegeben werden, nicht von der Insolvenzabsicherung umfasst sind. Reisende sollten zudem prüfen, ob Stornokosten rechtmäßig sind, da es oft keine Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen gibt, wie Naturkatastrophen. Dörte Elß, Chefin der Berliner Verbraucherzentrale, empfiehlt die Nutzung von Online-Tools wie dem Pauschalreise-Check, um Verbrauchern beizustehen.

Als Fazit bleibt festzuhalten, dass Pauschalreisen trotz ihres rufschädigenden Images einige Vorteile bieten. Dennoch müssen Reisende über die möglichen Risiken und ihre Rechte im Klaren sein, um sich bestmöglich abzusichern.