Am 27. Februar 2025 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Verbraucher das Recht haben, umfassende Informationen darüber zu erhalten, wie ihre Kreditwürdigkeit, auch Bonitätswert genannt, berechnet wird. Diese Entscheidung erkennt die Wichtigkeit der Transparenz im Umgang mit Bonitätsdaten an, die von Wirtschaftsauskunfteien wie der Schufa ermittelt werden. Der Bonitätswert spielt eine Schlüsselrolle bei der Unterstützung von Banken und Vertragspartnern in der Einschätzung der Kreditwürdigkeit ihrer Kunden.
Das Verfahren im Kontext dieser Entscheidung wurde insbesondere durch einen Fall ausgelöst, in dem eine Österreicherin aufgrund eines niedrigen Bonitätswertes den Zugang zu einem Handyvertrag verwehrt wurde. In der Verhandlung ging es um die inhaltlichen Anforderungen an Auskünfte gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die sicherstellen sollen, dass Verbraucher nachvollziehen können, welche personenbezogenen Daten in der Berechnung ihrer Bonität verwendet wurden. Eine bloße Übermittlung eines Algorithmus wurde als unzureichend angesehen.
Recht auf Transparenz
Das Urteil des EuGH stellt klar, dass Unternehmen verpflichtet sind, Betroffenen zu erklären, wie ihre Bonitätseinstufungen zustande kommen. Es reicht nicht aus, lediglich das Ergebnis eines algorithmischen Verfahrens zu präsentieren. Die Verbraucher sollen detaillierte Informationen zu den verwendeten Daten und deren Gewichtung erwarten. Verbraucherschützer begrüßen diese Entscheidung als wichtigen Schritt zur Stärkung des Verbraucherschutzes.
Die Bonitätsscores, die von Institutionen wie der Schufa ermittelt werden, sind Wahrscheinlichkeitswerte, die das zukünftige Zahlungsverhalten von Verbrauchern prognostizieren. Banken und Mobilfunkanbieter nutzen diese Scores, um Risiken bei der Kreditvergabe oder Vertragsabschlüssen zu bewerten. Laut MDR hat die Schufa jedoch nicht alle Details zur Berechnung des Scores offenbart, was die Transparenz der gesamten Praxis in Frage stellt.
Datenverarbeitung im Fokus
Unternehmen müssen die strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben bei der Nutzung und Speicherung von Bonitätsdaten beachten. Diese Daten sind personenbezogen und umfassen sowohl positive als auch negative Informationen über die finanzielle Zuverlässigkeit eines Verbrauchers. Positive Daten können beispielsweise die ordnungsgemäße Zahlung von Krediten sein, während negative Informationen Zahlungsausfälle oder Insolvenz umfassen können.
Die Zeit berichtet, dass die Schufa das Urteil als positiven Schritt zur Verbesserung der Transparenz und Verständlichkeit ihres Scorings betrachtet und bereits erste Schritte unternommen hat, um die Anforderungen zu erfüllen. Die Diskussion über die Transparenz in der Bonitätsbewertung bleibt jedoch weiterhin aktuell, da strukturelle Benachteiligungen bestimmter Verbrauchergruppen in den Vordergrund rücken.
Die Anforderungen an die Datenverarbeitung sind klar definiert: Unternehmen dürfen Bonitätsdaten nur dann abfragen, wenn ein konkreter Vertragsabschluss bevorsteht, und sind verpflichtet, die Betroffenen über die erhobenen Daten zu informieren. Sind Vertragsverhandlungen gescheitert, müssen die entsprechenden Daten unverzüglich gelöscht werden.
Das Urteil stellt somit einen wichtigen Meilenstein dar, der nicht nur den Schutz der Verbraucherrechte stärkt, sondern auch die Verantwortung der Unternehmen in der Bonitätsbewertung schärft. Laut den Ausführungen von Härtung sind Unternehmen nun gefordert, ihre Verfahren anzupassen, um den Anforderungen des EuGH gerecht zu werden.