Die Berliner Landestierschutzbeauftragte Kathrin Herrmann wird zurzeit juristisch gegen ihre Freistellung vom Dienst aktiv. Vor einer Woche wurde sie ohne Angabe von Gründen widerruflich von allen dienstlichen Pflichten befreit. Herrmann hat beim Arbeitsgericht einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen diese Maßnahme gestellt. Zuletzt sorgte sie für Aufsehen, als sie Mitte Januar vier Abmahnungen erhielt, die sich teilweise auf Vorgänge bezogen, die bis zu neun Monate zurückliegen. Am 10. Februar reichte sie Klage gegen diese Abmahnungen ein, und eine Güteverhandlung wurde für den 18. März angesetzt. Interessanterweise hat die Justiz- und Verbraucherschutzverwaltung bislang die Freistellung nicht offiziell bestätigt. Justizsenatorin Felor Badenberg äußerte sich im Berliner Abgeordnetenhaus nicht zu den Personalangelegenheiten, was die Situation zusätzlich undurchsichtig macht.
Herrmann wurde im November 2020 unter einem rot-grün geführten Senat zum Tierschutzbeauftragten ernannt. Die aktuellen politischen Entwicklungen in Berlin, insbesondere der Regierungswechsel zu einer schwarz-roten Koalition im April 2023, haben jedoch zu einem Rückgang im Tierschutz geführt. Die CDU-geführte Justiz- und Verbraucherschutzverwaltung hat Herrmanns Budget für 2024 drastisch gekürzt, von 400.000 Euro auf 19.000 Euro pro Jahr. Tierschutzorganisationen und die SPD kritisieren diese Budgetkürzung und fordern die Rückkehr von Herrmann in ihr Amt.
Politische Spannungen und Konflikte
Die Spannungen zwischen Herrmann und der neuen CDU-Hausleitung sind evident. Herrmann agiert laut Verwaltung wie eine Aktivistin und akzeptiert die Weisungsbefugnis der Hausleitung nicht. Ihr kritisches Vorgehen gegenüber Missständen, beispielsweise bei Tierversuchen oder der Einstellung eines Strafverfahrens wegen Tierquälerei, führte zu weiteren Konflikten. Besonders kontrovers diskutiert wird auch das Thema Stadttaubenmanagement. Herrmann hatte ein tierschutzgerechtes Konzept entwickelt, das jedoch von der Senatsverwaltung in Frage gestellt wurde. Diese erwog tierschutzwidrige Maßnahmen zur Kontrolle der Taubenpopulation, die Herrmann als „nicht zielführend“ bezeichnete.
Besonders brisant ist, dass Medien teils falsche Informationen über die Freistellung verbreiteten, wie die Behauptung, dass Herrmann bereits gekündigt worden sei. Die justizpolitische Landschaft ist durch die parteipolitische Zusammensetzung der Landesregierungen geprägt, die maßgeblich die Tierschutzgesetzgebung beeinflusst. Während die Grünen eher Tierschutzmaßnahmen auf den Weg bringen, unterstützen CDU/CSU und FDP überwiegend freiwillige Maßnahmen.
Tierschutz im internationalen Vergleich
Der Tierschutz gewinnt auch in der breiteren gesellschaftlichen und politischen Landschaft zunehmend an Bedeutung. Umfragen zeigen, dass eine Vielzahl von Europäern den Schutz von Nutztieren für wichtig erachtet. Der Konsum tierischer Produkte steht nicht nur im Fokus der klimapolitischen Debatten, sondern auch bei der Gestaltung von Tierschutzgesetzen. In Deutschland, wo das Tierschutzgesetz seit 2002 im Grundgesetz verankert ist, bestehen jedoch Einschränkungen in der Wahrnehmung von Tierschutz. Nur 1,4 % des Budgets der europäischen Agrarpolitik fließen in Tierschutzmaßnahmen, und spezifische Regelungen existieren nur für bestimmte Nutztiere, was die Notwendigkeit verstärkt, die politischen Rahmenbedingungen zu überdenken. Für viele Verbraucher wird der Tierschutz zunehmend eine ethische Fragestellung, was die politischen Akteure unter Druck setzt.
Insgesamt zeigt sich, dass die Entwicklungen rund um Kathrin Herrmann und die Berliner Tierschutzpolitik ein Indiz für die Herausforderungen sind, die sich im Spannungsfeld zwischen politischen Interessen und Tierschutzanliegen manifestieren. Angesichts der bevorstehenden Güteverhandlung und der anhaltenden Diskussionen um budgetäre und organisatorische Fragen bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickeln wird.