Aldi hat einen Rückruf für ein beliebtes Tiefkühlprodukt der Marke Iglo ausgelöst. Betroffen ist das „Schlemmer-Filet à la Bordelaise – KNUSPRIG KROSS“. In bestimmten Chargen dieses Produkts könnten schwarze Plastikteile enthalten sein, was zu ernsthaften Verletzungen im Mund- und Rachenraum führen kann, wie Ruhr24 berichtet. Der Rückruf gilt für Packungen, die in Filialen von Aldi Nord verkauft wurden; andere Supermarkt-Ketten sind nicht betroffen.

Verbraucher, die das betroffene Produkt gekauft haben, sollten dieses nicht verzehren. Es wird geraten, die Codierung auf der Verpackung zu überprüfen, um sicherzustellen, dass das Produkt tatsächlich zur Rückrufaktion gehört. Die relevante Codierung lautet: L4291B1066 und das Mindesthaltbarkeitsdatum ist auf Februar 2026 datiert. Aldi und Iglo informieren darüber, dass Kunden das Produkt zurückgeben können. Der Kaufpreis wird erstattet, und zwar auch ohne Kassenbon.

Rückgabe und Kontaktinformationen

Kunden können den Verpackungsabschnitt mit der Codierung an den Iglo Verbraucherservice unter der Adresse Postfach 570521, 22774 Hamburg, senden. Portokosten für die Rücksendung werden übernommen. Alternativ können Rückerstattungen auch per E-Mail an vibinfo@iglo.com angefordert werden, mit dem Betreff „Produktrückruf KNUSPRIG KROSS“. Bei gesundheitlichen Beschwerden nach dem Verzehr des Produkts wird geraten, einen Arzt aufzusuchen, wie auch t-online hervorhebt.

Hintergrund und rechtliche Aspekte

Lebensmittelhersteller sind verpflichtet, bei Verdacht auf unsichere Produkte sofort Rückrufmaßnahmen einzuleiten. Diese müssen öffentlich kommuniziert und auch den zuständigen Behörden gemeldet werden. Der Rückruf von Iglo folgt den gesetzlichen Vorgaben, die Unternehmen dazu verpflichten, alle relevanten Informationen über das Produkt, den Rückrufgrund sowie die Verkaufsorte bereitzustellen. Verbraucher können sich über Rückrufe und Lebensmittelwarnungen im Internet informieren, beispielsweise auf der Plattform verbraucherzentrale.de, die regelmäßig aktualisierte Informationen zu Rückrufen und Verbraucherrechten bereitstellt.

Für den Fall, dass geschädigte Verbraucher ihre Ansprüche geltend machen möchten, haftet der Hersteller für Folgeschäden. Bei gesundheitlichen Risiken leitet die Lebensmittelüberwachungsbehörde sofortige Maßnahmen ein. Verbraucher sind demnach gut beraten, aufmerksam zu bleiben und verdächtige Produkte im Geschäft zu reklamieren oder bei gesundheitlichen Beschwerden die zuständigen Behörden zu informieren.