Auch nach dem Hochwasser im Unterallgäu sind die Auswirkungen noch spürbar, besonders in Bezug auf die Wasserversorgung. Die jüngsten Trinkwasseruntersuchungen des Gesundheitsamts haben coliforme Keime in mehreren Proben nachgewiesen. Als Reaktion darauf hat das Gesundheitsamt eine Abkochanordnung erlassen, die besagt, dass das Wasser vor dem Verzehr abgekocht werden muss. Die betroffenen Bewohner werden direkt von ihren Gemeinden oder Wasserversorgern über diese Anordnung informiert.
Um die Bevölkerung auf dem Laufenden zu halten, veröffentlicht das Landratsamt regelmäßig eine Liste auf seiner Website, auf der ersichtlich ist, für welche Gemeinden oder Ortsteile das Abkochen des Trinkwassers zwingend erforderlich ist. Diese Liste wird kontinuierlich aktualisiert, sobald neue Untersuchungsergebnisse vorliegen. Ortschaften, die nicht aufgeführt sind, können ihr Trinkwasser derzeit bedenkenlos nutzen.
Derzeit besteht eine behördliche Anordnung zum Abkochen des Wassers in Gemeinden wie Amberg, Bedernau, Breitenbrunn, Fellheim, Fürbuch, Loppenhausen, Schöneberg, Unterrammingen, Weilbach und Wiedergeltingen. Für andere Gemeinden wie Altensteig, Bad Wörishofen, Dirlewang, Erisried, Gronau, Hausen, Helchenried, Mattsies, Oberegg, Salgen, Saulengrain, Stetten, Tussenhausen, Walchs, Warmisried, Wipfel und Zaisertshofen wird das Abkochen des Trinkwassers derzeit empfohlen.
In allen anderen Ortschaften im Unterallgäu, die an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen sind, konnte bis dato das Trinkwasser ohne Einschränkungen genutzt werden. Es ist wichtig, den Anweisungen der örtlichen Behörden zu folgen, um die Gesundheit und das Wohlergehen der Bevölkerung zu gewährleisten.