Am 31. Januar 2025 wurde ein Lkw-Fahrer in Aurach, Landkreis Ansbach, von Zivilkräften der Verkehrspolizeiinspektion Ansbach kontrolliert. Im Rahmen der so genannten Schleierfahndung, einer verdachtsunabhängigen Personenkontrolle, zeigt der Fahrer auffälliges Verhalten. Bei einem Urintest stellte sich heraus, dass der 35-jährige Mann kürzlich Cannabis konsumiert hatte. Diese Fahndungsmethode wurde Ende des 20. Jahrhunderts eingeführt und ermöglicht der Polizei, allgemeine Kontrollen durchzuführen, um Kriminalität, einschließlich Drogenhandel, entgegenzuwirken.
Während der Durchsuchung des Rucksacks des Fahrers fanden die Beamten einen schussbereiten Revolver. Der Fahrer besaß jedoch keine waffenrechtliche Erlaubnis für die Schusswaffe, was die Situation zusätzlich komplizierte. Die Polizei stellte die Schusswaffe sicher und entnahm eine Blutprobe, um den Drogenkonsum des Fahrers nachzuweisen. Das auffällige Verhalten und die vermeintlichen Verstöße führen dazu, dass der Fahrer nun ein Strafverfahren erwartet und seinen Lkw vorerst stehen lassen musste, wie inFranken berichtet.
Hintergrund zur Schleierfahndung
Die Schleierfahndung wurde in Bayern 1995 im Polizeiaufgabengesetz verankert und hat sich seitdem in verschiedenen Bundesländern etabliert. Nach dem Inkrafttreten des Schengener Abkommens, welches die innereuropäischen Grenzkontrollen reduzierte, gewann diese Methode an Bedeutung. Sie dient nicht nur der Bekämpfung illegaler Migration, sondern auch der Bekämpfung von Drogenhandel und grenzüberschreitenden Straftaten. In vielen Bundesländern ist die Schleierfahndung gesetzlich normiert.
Kritiker der Schleierfahndung führen an, dass sie als verdeckte Grenzkontrollen wahrgenommen wird und Bedenken hinsichtlich Racial Profiling aufwirft. Dennoch bekräftigen die bayerischen Behörden die Bedeutung dieser Kontrollen für die öffentliche Sicherheit. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hatte die Verfassungsmäßigkeit der Identitätsfeststellungen 2003 bestätigt, was das Vertrauen in die rechtlichen Grundlagen stärkt.
In jüngster Zeit hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser angekündigt, Grenzkontrollen an allen deutschen Grenzen zu den neun Nachbarländern auszudehnen, was die Relevanz und den Umfang von Maßnahmen wie der Schleierfahndung weiter verdeutlicht. Dennoch bleibt die öffentliche Debatte über die Effektivität dieser Kontrollen und ihre möglichen Auswirkungen auf den Personen- und Güterverkehr lebhaft.
Die Rechtmäßigkeit, der Nutzen und die Praktiken der Schleierfahndung sind also nach wie vor hochaktuell, insbesondere im Licht von Vorfällen wie diesem, die die Notwendigkeit von angemessenen Sicherheitsmaßnahmen deutlich machen.