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Wohnungsungleichheit in Grassau: Diskussion über Umwandlung in Ferienwohnungen entfacht

Debatte um Ferienwohnungen sorgt für Spannungen

In der bayerischen Marktgemeinde Grassau herrscht Unklarheit und Diskussion über die Umwandlung von Miet- in Ferienwohnungen. Bürgermeister Stefan Kattari und der Tourismus-Ausschuss fürchten, dass eine Überzahl an Ferienwohnungen den Einheimischen den Wohnraum streitig macht und die klare Richtlinien fehlen.

Weniger Wohnraum für Einheimische

Bürgermeister Stefan Kattari merkte an, dass die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen die örtliche Bevölkerung benachteiligen könnte. Der Gemeinderat delegierte die weitere Beratung in den Tourismus-Ausschuss, der eine klare Empfehlung erarbeiten soll, um einen unkontrollierten Anstieg von Ferienwohnungen zu verhindern.

Die Nutzung von Wohnungen im eigenen Haus als Ferienwohnungen, die jedoch nicht dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen, wird nicht als problematisch angesehen. Es besteht jedoch Klärungsbedarf, insbesondere in Wohngebieten, was künftig auf bürokratischem Weg entschieden werden sollte.

Max Felber, Leiter des Tourismus, informierte, dass derzeit vier Prozent aller Wohnungen in Grassau als Ferienwohnungen genutzt werden, im Vergleich zu anderen Gemeinden ein eher niedriger Anteil. Viele Gemeinden haben durch klare Regelungen versucht, Zweitwohnungen zu verhindern und eine abwechselnde Belegung der Ferienwohnungen gefordert.

Diskrepanz zwischen Altbestand und Neubau

Es besteht eine Diskrepanz zwischen der Möglichkeit von Eigentümern, im Altbestand Ferienwohnungen zu betreiben, und im Neubau aufgrund der Erstwohnsitzbindung nicht. Die Gemeinde Grassau plant, durch eine stärkere Steuerung des Gemeinderats bei Neuausweisungen diesem Missverhältnis entgegenzuwirken.

Achim Stümpfl äußerte, dass das Betreiben einer Ferienwohnung mit Aufwand verbunden ist und somit nicht zu einer Überflutung von Ferienwohnungen führen sollte. Er plädierte für eine differenzierte Einzelfallentscheidung, um ein ausgewogenes Angebot sicherzustellen.

Es wurde einstimmig beschlossen, dass Ferienwohnungen untersagt werden sollen, wenn der Eigentümer nicht vor Ort oder in einer benachbarten Gemeinde wohnt, es sich um ein Investorenmodell handelt oder mehrere Ferienwohnungen im selben Haus denselben Eigentümer haben.

Kritische Sicht bei Investorenmodellen

Der Ausschuss stellte klar, dass Ferienwohnungen abgelehnt werden, wenn bestimmte Kriterien nicht erfüllt sind, wie die Wohnortnähe des Eigentümers oder das Vorliegen eines Investorenmodells.

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