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Top-Jurist verurteilt: 6 Monate Bewährungsstrafe für sexuelle Belästigung

Der ehemalige Gerichtspräsident Prof. Dr. Ludwig Kroiß (66) wurde vom Amtsgericht in München wegen sexueller Belästigung zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Anklage besagte, dass Kroiß im September 2021 seine Sekretärin nach mehreren Gläsern Wein gegen ihren Willen umarmte und küsste. Die Mitarbeiterin erstattete im Jahr 2022 Anzeige, woraufhin ein Strafbefehl gegen den Juristen erlassen und später verhandelt wurde.

Während des Prozesses schwieg Kroiß zunächst und ließ seine frühere Sekretärin aussagen. Diese berichtete von psychischen Problemen und einer Panikattacke, die sie nach dem Vorfall erlitt. Nachdem sie sich zwei Monate in Behandlung befand und ein Jahr beurlaubte, entschied sie, Anzeige zu erstatten. Die Frau vermied es, weiterhin in Traunstein zu arbeiten, was zu ihrer Versetzung führte.

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Kroiß‘ Verteidigung plädierte auf Freispruch, indem sie behaupteten, es habe sich lediglich um einen Kuss auf die Wange gehandelt. Die Staatsanwaltschaft forderte hingegen eine Geldstrafe von über 20.000 Euro. Kroiß selbst bestritt jegliche Schuld und sah sich eher als Opfer einer Verschwörung.

Das Gericht wies darauf hin, dass die Mitarbeiterin immer noch in medizinischer Behandlung sei, und kritisierte Kroiß dafür, sich als Opfer darzustellen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber bei einer Verurteilung wäre Kroiß vorbestraft. Aufgrund möglicher Disziplinarmaßnahmen könnten seine Pensionsbezüge um ein Drittel gekürzt werden, von knapp 6000 Euro monatlich.

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