Traunstein

Prozessbeginn gegen 51-jährigen Angeklagten wegen Missbrauch von Mädchen und Besitz kinderpornografischer Inhalte

Am 27. Juni hat am Landgericht Traunstein der Prozess gegen den Angeklagten Guido M. begonnen, der in einem Campingplatz im Chiemgau zwei kleine Mädchen missbraucht haben soll. Zusätzlich wurden über 20.000 kinder- und jugendpornografische Inhalte auf seinen Datenträgern gefunden.

Update 11 Uhr – Der Angeklagte streitet ab, die Mädchen angefasst zu haben
Die Verhandlung begann um 9.30 Uhr, bei der der 51-jährige Guido M. von zwei Polizeibeamten begleitet und in Fußfesseln vorgeführt wurde. Sein Anwalt, Sebastian Wagner aus München, gab eine Erklärung ab, in der der Angeklagte behauptet, die Mädchen nie sexuell berührt zu haben. Laut Wagner haben die Eltern des Angeklagten seit 1973 einen Stellplatz auf dem Campingplatz im Chiemgau gemietet. Guido M. habe an den Wochenenden und in den Ferien viel Zeit dort verbracht und habe eine frühere Tätigkeit als Schwimmlehrer und Rettungsschwimmer angegeben.

„Es gab noch viele weitere Kinder, die bei mir spielten“
Der Angeklagte gab an, dass er regelmäßig gesellige Abende auf dem Campingplatz verbracht und ein gutes Verhältnis zu den anderen Campern hatte, darunter auch zu den Familien der betroffenen Mädchen. Er betonte, dass die Kinder freiwillig zu ihm kamen und dass sein Platz aufgrund seiner Lage stark frequentiert war. Laut Guido M. seien die Kinder nicht aufgrund einer Einladung von ihm zu ihm gekommen.

Vorbericht: Verdacht des Missbrauchs von zwei kleinen Mädchen auf Campingplatz
Guido M. wird beschuldigt, in 49 Fällen sexuelle Handlungen an zwei minderjährigen Mädchen zwischen 2015 und 2022 vorgenommen zu haben. Zudem soll er im Besitz einer großen Menge kinderpornografischer Inhalte gewesen sein. Bei einer Wohnungsdurchsuchung wurden über 20.000 solcher Dateien auf seinen Datenträgern gefunden. Die Missbrauchshandlungen sollen laut Anklage bereits begonnen haben, als das Mädchen nur drei Jahre alt war.

Der Prozess gegen Guido M. wird insgesamt vier Tage dauern, und das Urteil wird am 12. Juli erwartet. Die Anklage lautet auf sexuellen Missbrauch von Kindern, Besitz von kinderpornografischem Material und wiederholten Versuch, sich solches Material zu beschaffen.

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