Kriminalität und JustizTraunstein

Neue Wendung im Eiskeller-Prozess: Revision angekündigt!

Der Eiskeller-Prozess, der die Region Südostbayern in Atem hielt, endete am 19. März 2024 mit dem Urteil gegen Sebastian T. Der junge Mann wurde für schuldig befunden, Hanna W. in Aschau attackiert und getötet zu haben. Die lange Verhandlung führte zu einer Verurteilung wegen Körperverletzung und Mord zu einer Neunjahresstrafe. Die Verteidigung, vertreten durch Anwältin Regina Rick, ist anderer Meinung und hat einen Antrag auf Revision gestellt.

Die Urteilsbegründung, die 289 Seiten umfasst, wurde am 12. Juni von der 2. Jugendkammer abgeschlossen. Nun haben die Verteidiger einen Monat Zeit, ihren Antrag auf Revision zu begründen, bevor der Bundesgerichtshof in Karlsruhe über den Fall entscheiden wird. Dabei wird besonders auf einen E-Mail-Austausch zwischen Richterin Jacqueline Aßbichler und Staatsanwalt Wolfgang Fiedler Bezug genommen, der möglicherweise zu einer Befangenheit führen könnte.

Regina Rick hat einen Ablehnungsantrag gestellt, der jedoch abgelehnt wurde. Sie argumentiert, dass der E-Mail-Verkehr zwischen Richterin und Staatsanwalt eine unzulässige Nähe zeige, die die Objektivität des Verfahrens beeinträchtigen könne. Trotzdem ist es im bayerischen Rechtssystem nicht ungewöhnlich, dass Richter und Staatsanwälte eine gewisse Vertrautheit haben, da Spurwechsel zwischen den Positionen üblich sind.

Der Fall bleibt weiterhin unter Beobachtung, da die Verteidigung ihre Gründe für die Revision darlegen muss. Es wird erwartet, dass der Bundesgerichtshof in Karlsruhe erst im nächsten Jahr über den Fall entscheiden wird, was eine langwierige rechtliche Auseinandersetzung erwarten lässt.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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