Vorfall | Mord/Totschlag |
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Uhrzeit | 18:00 |
Ort | Wasserburg-Gabersee |
Verletzte | 1 |
Festnahmen | 1 |
Ursache | Wahnvorstellungen |
Ein schockierender Mordfall erschüttert Wasserburg: Am 8. April 2024 wurde der beliebte Oberarzt Rainer Gerth brutal erstochen. Der mutmaßliche Täter, Dominik S., hatte monatelang einen teuflischen Plan geschmiedet, um den Mediziner zu töten. Getrieben von Wahnvorstellungen, war er überzeugt, dass im kbo-Inn-Salzach-Klinikum Menschen vergiftet und grausame Experimente an Kindern durchgeführt wurden. Mit einem Küchenmesser, das er zwei Wochen zuvor in Traunreut gekauft hatte, überfiel er Gerth auf dem Parkplatz des Klinikums und stach ihm in den Arm und ins Herz. Trotz sofortiger Rettungsmaßnahmen kam jede Hilfe zu spät – der Arzt erlag seinen schweren Verletzungen noch am Tatort.
Der letzte Prozesstag: Schuldunfähigkeit im Fokus
Am 19. November 2024 fand der letzte Verhandlungstag vor dem Landgericht Traunstein statt. Die zentrale Frage: War Dominik S. zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig? Während die Staatsanwaltschaft von einer Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik ausging, hakte die Nebenklage, vertreten durch Anwalt Jörg Zürner, nach. Er betonte, dass die bloße Diagnose der paranoiden Schizophrenie nicht automatisch zur Schuldunfähigkeit führt. Zeugen berichteten, dass S. seine Tat lange geplant hatte, was gegen eine vollständige Einsichtslosigkeit spricht. Der Staatsanwalt und der Verteidiger beriefen sich auf ein Gutachten, das eine Schuldunfähigkeit bejahte, während die Nebenklage auf die geplante Vorgehensweise des Täters hinwies.
In einem emotionalen Moment bat Dominik S. um eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung und entschuldigte sich bei den Angehörigen von Gerth. Doch für die Familie des Opfers gab es keinen Trost. Rainer Gerths Tochter erklärte: „Du hast nicht nur Rainer Gerth, den Psychiater, getötet, sondern auch meinen Vater.“ Der Vorsitzende Richter folgte schließlich dem Antrag der Staatsanwaltschaft und ordnete die Unterbringung von Dominik S. in einer psychiatrischen Klinik an, was bedeutet, dass er aufgrund seiner psychischen Erkrankung nicht für seine Taten zur Rechenschaft gezogen werden kann.
Ort des Geschehens
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