Traunstein

Mann mit gefälschten Dokumenten an Grenze abgewiesen: Haftbefehl und Einreiseverbot verlängert

Erfolgreiche Grenzkontrolle: Bundespolizei verhindert Einreise mit gefälschten Dokumenten

Ein 57-jähriger Mann aus dem Kosovo wurde kürzlich an der Grenze bei Steinebrück (BAB 60) von der Bundespolizei gestoppt, als er versuchte, mit gefälschten italienischen Dokumenten ins Land zu gelangen. Bei genauerer Prüfung stellten die Beamten fest, dass es sich um Totalfälschungen handelte.

Nach weiteren Überprüfungen wurde bekannt, dass der Mann bereits wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden war und zudem ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland bis Dezember 2026 galt. Um der geforderten Geldstrafe nachzukommen, zahlte ein Bekannter die Summe bei der Bundespolizei Kleve.

Die Bundespolizei leitete Strafverfahren wegen Urkundenfälschung und Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz ein. Der Mann wurde umgehend nach Belgien zurückgeschickt, und sein Einreise- und Aufenthaltsverbot wurde um drei weitere Jahre verlängert.

Dieser Vorfall zeigt die Entschlossenheit der Bundespolizei, illegale Einreiseversuche zu unterbinden und die Sicherheit im Grenzbereich zu gewährleisten. Die strikten Kontrollen dienen dem Schutz der Bevölkerung und der Einhaltung der Gesetze.

Für weitere Informationen steht Stefan Döhn, Pressesprecher der Bundespolizeiinspektion Trier, unter den folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

  • Telefon: 0651 – 43678-1009
  • Mobil: 0176 – 78103841
  • E-Mail: bpoli.trier.presse@polizei.bund.de
  • E-Mail: stefan.doehn@polizei.bund.de
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