Ein Mann aus Rosenheim wurde zu einer längeren Haftstrafe verurteilt, nachdem er und seine Frau sich beim Geschlechtsverkehr in einer Kirche gefilmt hatten. Der Vorfall sorgte für landesweite Schlagzeilen und führte dazu, dass der Mann eine Haftstrafe von fünf Jahren und fünf Monaten erhielt. Obwohl die „Störung der Religionsausübung“ nur einen geringen Teil dieser Strafe ausmachte, lag der Hauptgrund für die Verurteilung des Angeklagten in Betrugsfällen im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Camping-Platzwart.
Der Mann hatte insgesamt 20 Stellplatzmieter auf dem Campingplatz um Geld betrogen und dabei mehr als 400.000 Euro erbeutet, die nun vom Gericht eingezogen wurden. Der Vorfall in der Kirche im bayrischen Schechen fand Ende Juli 2022 statt, als der Angeklagte und seine Frau einvernehmlichen Sex auf dem Altar hatten und dabei Fotos machten. Die Frau hatte bereits einen Strafbefehl akzeptiert, dessen genaue Strafhöhe nicht bekannt wurde, da Strafbefehlsverfahren nicht-öffentlich sind.
Der örtliche Pfarrer segnete den Altar in der Kirche wegen des Vorfalls kurz vor Weihnachten des vergangenen Jahres mit Weihrauch und Weihwasser neu. Obwohl die Kirche und die Gläubigen von dem Vorfall schockiert waren, fließt die „Störung der Religionsausübung“ nur als ein geringer Aspekt in die Gesamthaftstrafe des Mannes ein. Trotz des skandalösen Vorfalls konzentrierte sich das Gericht vor allem auf die Betrugsfälle, die zu seiner Verurteilung führten.