In einer nächtlichen Kontrolle am Magdeburger Hauptbahnhof wurde eine 26-jährige Tunesierin festgenommen. Die Bundespolizei überprüfte sie am 12. März 2025 um 01:55 Uhr und entdeckte einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein. Die Frau war im Juli 2024 wegen versuchter unerlaubter Einreise zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden, hatte aber nur einen geringen Teil gezahlt und war unbekannten Aufenthaltes.

Der Haftbefehl, der am 25. Februar 2025 aufgrund der nicht beglichenen Strafe und anderer Umstände erlassen wurde, sah eine Ersatzfreiheitsstrafe von 29 Tagen vor. Die Festgenommene konnte den haftabwendenden Betrag von 580 Euro nicht aufbringen und wurde nach den erforderlichen Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Die Beamten informierten die zuständige Behörde über die Vollziehung des Haftbefehls.