Traunstein

Ex-Gerichtspräsident stellt sich vor Gericht: Einspruch gegen Strafbefehl – Unschuldsvermutung gilt

Der frühere Präsident des Landgerichts Traunstein wird an diesem Mittwoch selbst vor Gericht stehen, nachdem er Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt hat. Das Münchner Amtsgericht hat vor Beginn der Verhandlung keine Details zu den Vorwürfen gegen den Juristen bekannt gegeben. Der Medienrechtsanwalt des ehemaligen Gerichtspräsidenten betont, dass der Strafbefehl seiner Meinung nach keine rechtliche Grundlage hat und sein Mandant die gegen ihn erhobenen Vorwürfe entschieden bestreitet. Aus diesem Grund wurde Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, und bis zur rechtskräftigen Beendigung des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

Zusätzlich zu dem laufenden Verfahren steht der frühere Gerichtspräsident auch unter Disziplinaruntersuchungen. Das Dienstgericht beim Landgericht Nürnberg-Fürth hat im vergangenen Oktober seine vorläufige Suspendierung angeordnet und beschlossen, die Hälfte seiner laufenden Dienstbezüge einzubehalten. Ende Januar trat er „auf eigenen Wunsch aus dem Justizdienst aus“, wie eine Sprecherin des bayerischen Justizministeriums mitteilte. Dadurch hat sich die Beschwerde erledigt, die er gegen seine vorläufige Suspendierung eingereicht hatte. Die genauen Gründe für die Disziplinarmaßnahmen wurden nicht öffentlich gemacht.

Es bleibt abzuwarten, wie der Gerichtsprozess gegen den ehemaligen Gerichtspräsidenten verläuft und ob sich die Vorwürfe gegen ihn bestätigen. Die Hintergründe der Vorwürfe und die genauen Umstände seines Ausscheidens aus dem Justizdienst könnten im Verlauf des Prozesses geklärt werden. Die Bürger können darauf vertrauen, dass das Rechtssystem die Angelegenheit gründlich prüft und gerecht entscheidet.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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