Tirschenreuth

Rechtswidrige Zinsen: BGH urteilt über Prämiensparverträge

Rechtssache um Zinsberechnung bei Prämiensparverträgen hat Auswirkungen auf viele Kunden

Ein langjähriger Rechtsstreit um die Zinsberechnung bei Prämiensparverträgen hat eine wichtige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Folge. Diese Entscheidung betrifft nicht nur die beteiligten Banken und Verbraucherzentralen, sondern auch die zahlreichen Kunden, die solche Verträge abgeschlossen haben.

Seit mehr als zwei Jahrzehnten beschäftigen sich Gerichte mit dieser Thematik, und insbesondere der BGH hat in der Vergangenheit bereits mehrere wegweisende Urteile gefällt. Dabei wurde festgestellt, dass bestimmte Vertragsklauseln rechtswidrig waren, was zu einer Überprüfung der Zinsberechnung führte. In den letzten Jahren wurden mehrere Oberlandesgerichte mit ähnlichen Fällen konfrontiert und legten unterschiedliche Modelle zur Zinsberechnung zugrunde.

Die Anzahl der betroffenen Kunden ist nicht unerheblich, mit rund 1,1 Millionen Prämiensparverträgen allein im Jahr 2021. Da einige Institute bereits Verträge gekündigt haben, dürfte die tatsächliche Zahl inzwischen gesunken sein. Viele Kunden haben jedoch Ansprüche auf Zinsnachzahlungen geltend gemacht, darunter auch durch Musterfeststellungsklagen unterstützt.

Eine weitere wichtige Frage in diesem Zusammenhang betrifft die Möglichkeit der Banken, solche Verträge zu kündigen. Der BGH hat bereits im Jahr 2019 entschieden, dass eine vorzeitige Kündigung nicht zulässig ist, bis die höchste Prämienstufe erreicht wurde. Danach kann der Vertrag einseitig beendet werden.

Die bevorstehende Entscheidung des BGH zu den Musterfeststellungsklagen wird eine allgemeine Tendenz vorgeben, die jedoch individuell von den betroffenen Verbrauchern bei ihren Banken durchgesetzt werden muss. Sowohl Verbraucherzentralen als auch Rechtsdienstleister stehen bereit, um die Rechte der Kunden zu verteidigen und deren Ansprüche geltend zu machen.

Es ist wichtig zu beachten, dass Ansprüche nicht unbegrenzt bestehen, sondern innerhalb einer bestimmten Frist angemeldet werden müssen, um nicht zu verjähren. Die Verbraucherzentrale Sachsen setzt sich beispielsweise für eine Ausdehnung dieser Frist auf zehn Jahre ein.

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