Am 13. März 2025 wird der Bayerische Verfassungsgerichtshof über die Verfassungsgemäßheit eines zentralen Aspekts des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) entscheiden. Dieser bahnbrechende Termin folgt auf eine mündliche Verhandlung, in der Gerichtspräsident Hans-Joachim Heßler die unterschiedlichen Standpunkte der Beteiligten beleuchtete. Im Mittelpunkt der Debatte steht der umstrittene Begriff „drohende Gefahr“, der es der Polizei ermächtigen könnte, frühzeitige Eingriffe in das Leben von Bürgerinnen und Bürgern vorzunehmen.

Die Staatsregierung, die von der CSU geführt wird, argumentiert, dass die Vorschrift verfassungsgemäß und präzise genug formuliert sei. Sie hebt hervor, dass Bagatellfälle von der Anwendung des Gesetzes ausgeschlossen werden und dass die Generalklauseln notwendig seien, um fatalen Schutzlücken vorzubeugen. Im Falle einer Gesetzesänderung befürchtet die Staatsregierung, wichtige Befugnisse zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit zu verlieren.

Politische Auseinandersetzung

Dem gegenüber steht die Opposition, verkörpert durch die Grünen und die SPD. Beide sind der Meinung, dass der Begriff „drohende Gefahr“ zu unbestimmt sei und plädieren für eine Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Regelung. Kritiker bezeichnen die Formulierung als „begrifflichen Nebel“. Eine Popularklage mit beinahe zwei Dutzend Antragstellern unterstreicht das öffentliche Interesse an dieser rechtlichen Klärung. Auch Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sind anhängig.

Besonders umstritten ist die Regelung, die es der Polizei ermöglicht, Menschen bis zu einem Monat im Präventivgewahrsam festzuhalten. Laut dem PAG darf die Polizei bei drohender Gefahr aktiv werden, um die Entstehung von Gefahren für bedeutende Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit oder die Sicherheit des Bundes zu verhindern. Der Konflikt zwischen den politischen Lagern bleibt bestehen, während die CSU an der Notwendigkeit der Generalklausel festhält.

Die Definition der drohenden Gefahr

Die Definition der „drohenden Gefahr“ ist ein zentraler Punkt der Auseinandersetzung. Sie fordert, dass „Angriffe von erheblicher Intensität oder Auswirkung“ auf bedeutende Rechtsgüter in absehbarer Zeit zu erwarten sind, damit die Polizei agieren kann. Dies könnte im Extremfall dazu führen, dass die Polizei Gartenbesitzer überwacht, die regelmäßig große Mengen Dünger kaufen, aufgrund der Annahme, dies könnte auf zukünftige Straftaten hindeuten. Das Innenministerium hingegen argumentiert, dass deutlich weniger dramatische Szenarien, wie beispielsweise eine Gefährderansprache, den Alltag der bundesdeutschen Sicherheit prägen sollten.

Das Polizeiaufgabengesetz, das seit seiner ursprünglichen Fassung im Jahr 1954 mehrfach überarbeitet wurde, regelt die Aufgaben und Befugnisse der Polizei in Bayern und wurde zuletzt am 23. Juli 2024 geändert. Diese Regelungen werden von verschiedenen politischen Akteuren und Organisationen sowohl kritisch als auch unterstützend betrachtet, was die gesellschaftliche Debatte um Polizeibefugnisse weiter anheizt.

Die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs wird nicht nur weitreichende Auswirkungen auf das bayerische Polizeiaufgabengesetz haben, sondern könnte auch einen Präzedenzfall für andere Bundesländer schaffen, die ähnliche Regelungen in Betracht ziehen. Beobachter erwarten, dass das Gericht der Staatsregierung Recht geben könnte, was eine Überarbeitung des PAG nahelegen würde, während die Sozialdemokraten bereits einen Gang bis vor das Bundesverfassungsgericht planen.

Insgesamt spiegelt der bevorstehende Gerichtsentscheid die tiefen Spannungen zwischen Sicherheitsinteressen und den Rechten der Bürger wider, ein Thema, das nicht nur die politischen Akteure in Bayern, sondern auch die Gesellschaft als Ganzes betrifft.