In Bayern sind die Verhandlungen über das umstrittene Polizeiaufgabengesetz (PAG) am 29. Januar 2025 vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof mit großem Interesse verfolgt worden. Die Situation ist angespannt, da die CSU die Sicherheit im Freistaat als besonders hoch einschätzt, während SPD und Grüne die Regelungen des PAG als zu weitreichend und potenziell gefährlich erachten. Diese Differenzen werden besonders im Hintergrund einer bevorstehenden Verhandlung um 10.30 Uhr deutlich, bei der es um die Ermächtigung der Polizei zu präventiven Maßnahmen geht, darunter die Möglichkeit, Personen bis zu einem Monat in Präventivgewahrsam zu halten.

Das PAG, zuletzt geändert am 23. Juli 2024, regelt die allgemeinen Befugnisse der Polizei in Bayern. Insbesondere der Artikel 11a spielt eine zentrale Rolle, da er der Polizei erlaubt, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen, wenn eine „drohende Gefahr“ erkannt wird. Dieser Begriff ist jedoch umstritten und wirft Fragen zur Verhältnismäßigkeit und den Bedingungen für ein frühes Eingreifen der Polizei auf. Beispielsweise könnte eine Polizeidrohne einen Gartenbesitzer überwachen, nur weil dieser häufig Dünger kauft, was die Befürchtungen der Opposition weiter anheizt.

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Streitigkeiten um das Polizeiaufgabengesetz

Die Hauptstreitpunkte zwischen der bayerischen Staatsregierung und der Opposition sind die Definition der „drohenden Gefahr“ und die damit verbundenen Eingriffsmöglichkeiten. Während die CSU argumentiert, dass die Ermächtigung zur präventiven Gefahrenabwehr notwendig sei, um Schutzlücken zu vermeiden, äußern SPD und Grüne Bedenken über eine mögliche Überwachung der Bürger und den Generalverdacht, der durch das Gesetz entstehen könnte. Diese kontroversen Diskussionen sind geprägt von der Angst vor einem Verlust wichtiger Befugnisse der Polizei im Falle einer negativen Gerichtsentscheidung.

Das PAG erlaubt der Polizei unter anderem Identitätsfeststellungen, Personenkontrollen, elektronische Überwachungen sowie Durchsuchungen und gibt der bayerischen Polizei somit umfassendere Befugnisse als anderen Bundesländern. Zu den bedeutenden Rechtsgütern, die im Rahmen des Artikels 11a geschützt werden sollen, zählen beispielsweise das Leben, die Gesundheit oder die Freiheit der Bürger, sowie Anlagen der kritischen Infrastruktur.

Erwartungen und mögliche Folgen

Beobachter erwarten, dass der Verfassungsgerichtshof der Staatsregierung weitestgehend folgen könnte. Dennoch hat ein SPD-Abgeordneter bereits eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, um die beständigen Bedenken zu dem Thema aufzugreifen. Sollte das Gericht zu dem Schluss kommen, dass das PAG in seiner aktuellen Form verfassungswidrig ist, könnte dies weitreichende Änderungen und eine Überarbeitung der bestehenden Polizeibefugnisse in Bayern nach sich ziehen.

Die laufenden Diskussionen und die bevorstehenden Entscheidungen verdeutlichen die Brisanz des Themas, das nicht nur die bayerische Polizei betrifft, sondern auch entscheidend für das Verhältnis von Sicherheit und Bürgerrechten in einer modernen Gesellschaft ist. Es bleibt abzuwarten, wie die Verhandlung ausgeht und welche Implikationen dies für die zukünftige Polizeiarbeit in Bayern haben wird.

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