In Straubing und dem Landkreis Straubing-Bogen endeten die Fahrten des besonderen „Weihnachtsautos“ am 28. Dezember. Wie idowa.de berichtete, wurde dafür eine Sondererlaubnis der Polizei benötigt, da die spezielle Ausstattung des Wagens normalerweise nicht im Straßenverkehr erlaubt ist.
Die Polizei äußerte Bedenken hinsichtlich der Sicherheit im Straßenverkehr. Insbesondere bestand die Sorge, dass Teile des Fahrzeugs abfallen oder die Beleuchtung andere Verkehrsteilnehmer blenden könnte. Diese speziellen Maßnahmen wurden jedoch genehmigt, um das Weihnachtsauto in der vorweihnachtlichen Zeit fahren zu lassen.
Sondergenehmigung für das Weihnachtsauto
Die Entscheidung zur Erteilung der Sondergenehmigung zeigt die besondere kulturelle Bedeutung des „Weihnachtsautos“ für die Region. Die Erlaubnis ermöglichte es, die festliche Stimmung und die damit verbundenen Fahrten durch die Straßen von Straubing und den angrenzenden Landkreisen aufrechtzuerhalten.
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