Vor einem Jahr ereignete sich ein schwerer Autounfall in Niederbayern, bei dem zwei Jugendliche ums Leben kamen und zwei weitere Insassen schwer verletzt wurden. Der nun 26-jährige Unfallfahrer wurde vom Amtsgericht Straubing wegen zweifacher fahrlässiger Tötung, zweifacher fahrlässiger Körperverletzung und gefährlicher Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt. Das Gericht verhängte eine Haftstrafe von drei Jahren, die jedoch noch nicht rechtskräftig ist.
Bei dem Unfall prallte der Angeklagte vor einem Jahr gegen einen entgegenkommenden Wagen, was zum Tod der zwei Jugendlichen führte. Vor der Urteilsverkündung richteten die Hinterbliebenen bewegende Worte an den Verursacher des Unfalls. Während der Staatsanwalt eine Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten forderte, sprachen sich die Vertreter der Nebenklage für längere Haftstrafen von drei Jahren und neun Monaten bzw. drei Jahren und zehn Monaten aus. Der Verteidiger hingegen plädierte für eine zweijährige Bewährungsstrafe.
Ein Gutachten ergab, dass der Unfallverursacher zum Zeitpunkt des Unfalls mindestens 0,87 Promille Alkohol im Blut hatte. Die Verhandlung vor dem Amtsgericht Straubing endete mit dem Urteil einer dreijährigen Haftstrafe für den 26-jährigen Fahrer wegen seiner Verantwortung für den tragischen Unfall in Bayern.