Das Verwaltungsgericht hat die geplante Klärschlammverbrennungsanlage in Straubing gestoppt. Der Bund Naturschutz (BN) kritisiert das Projekt als überdimensioniert, mit ungünstigen Anfahrtswegen und einem zu hohen Schadstoffausstoß, insbesondere bei Quecksilber. Die Genehmigung nach dem Immissionsschutzrecht wurde verweigert, und die genaue Begründung des Gerichts steht noch aus. Der BN-Landesbeauftragte Martin Geilhufe betont, dass die Verwertung von Klärschlamm neu durchdacht werden muss, da der nasse Klärschlamm als Brennstoff ungeeignet sei und die Trocknung viel Energie verbrauche. Die Rückgewinnung von Phosphor sei ebenfalls noch nicht geklärt.
Der BN empfiehlt eine ortsnähere Verwertung von Klärschlamm und fordert die Bayerische Staatsregierung auf, alternative Verfahren zu entwickeln. Anstelle zentraler Verbrennungsanlagen sollen klima- und umweltfreundlichere Methoden gefördert werden, die zugleich eine höhere Rückführung von Wertstoffen ermöglichen. Es besteht die Notwendigkeit, die Klärschlammverwertung unter Berücksichtigung des aktuellen rechtlichen Rahmens neu zu überdenken, um umweltfreundlichere und effizientere Lösungen zu finden.
Zusätzlich dazu könnte erwähnt werden, dass die Diskussion über die Klärschlammverwertung in Deutschland weiterhin im Fokus steht. Neue Technologien und Ansätze zur nachhaltigen Behandlung von Klärschlamm werden erforscht, um die Umweltauswirkungen zu minimieren und den Wertstoffkreislauf zu optimieren. Eine ganzheitliche Betrachtung der Klärschlammproblematik ist erforderlich, um zukunftsfähige Lösungen für eine nachhaltige Abfallbewirtschaftung zu entwickeln.