Starnberg

Verkehrssicherheit gewährleisten: Stadt Starnberg appelliert an Grundstücksbesitzer zur Gehölzpflege

Die Stadtverwaltung von Starnberg hat die Grundstücksbesitzer im Stadtgebiet und den Ortsteilen darauf hingewiesen, dass sie verpflichtet sind, Sträucher und Bäume zurückzuschneiden, die in den öffentlichen Straßenraum hineinragen. Diese Verpflichtung gilt auch in den Sommermonaten, wenn überhängende Äste die Verkehrssicherheit gefährden. Ein solcher Bewuchs kann die Sicht behindern, Straßenlampen, Verkehrsschilder oder Straßennamensschilder verdecken und die Gehwege einengen, was nicht nur inconvenient, sondern manchmal auch gefährlich für Fußgänger sein kann.

Die Stadt betont, dass die Verkehrssicherung nicht allein in der Verantwortung der Straßenverkehrsbehörde liegt, sondern auch die Grundstückseigentümer entlang der Straßen dafür mitverantwortlich sind. Deshalb appelliert die Stadtverwaltung an alle Eigentümer, ihre Bäume, Hecken und Sträucher zu überprüfen und bei Bedarf zurückzuschneiden, um das vorgeschriebene Lichtraumprofil einzuhalten. Trockene Bäume und Äste stellen ebenfalls eine potenzielle Gefahr dar und sollten beseitigt werden, wenn sie den öffentlichen Verkehrsraum gefährden.

Zur Unterstützung geben die Stadtverwaltung einige Tipps: Die lichte Durchgangshöhe auf Geh- und Radwegen sollte mindestens 2,50 Meter betragen, während sie für den Kfz-Verkehr mindestens 4,50 Meter betragen sollte. Bäume sollten auf Standsicherheit überprüft werden, und trockene Äste oder Bäume sollten entfernt werden. Gartenbesitzer werden ermutigt, bereits bei der Pflanzung von Sträuchern, Bäumen und Hecken deren zukünftiges Wachstum zu berücksichtigen und ausreichend Abstand zur Grundstücksgrenze zu halten.

Die Eigentümer sind von dem im Naturschutzgesetz festgelegten Verbot, vom 1. März bis 30. September Gehölze zu schneiden, befreit, da es sich in diesem Fall um eine dringend erforderliche Maßnahme zur Wahrung der Verkehrssicherheit handelt. Es wird auch empfohlen, Büsche im Bereich von Straßenlampen, Verkehrsschildern und Straßennamensschildern zurückzuschneiden, um die Sichtbarkeit der Schilder zu gewährleisten und die Beleuchtung sicherzustellen. Die Stadt warnt vor der Haftung für Schäden im Falle von Unfällen oder Sachbeschädigungen aufgrund mangelnder Pflege der Grundstücke.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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