Starnberg

Sicherheit geht vor: Stadt Starnberg fordert Rück­schnitt überhän­gender Hecken und Sträucher

Die Stadt Starnberg appelliert an die Anlieger, im Sommer Hecken und Sträucher zurückzuschneiden, um das vorgeschriebene Lichtraumprofil freizuhalten und so Straßenlampen und Verkehrsschilder nicht zu verdecken. Der Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern im öffentlichen Verkehrsraum ist entscheidend, um einen ungehinderten Verkehrsfluss zu gewährleisten. Es wird betont, dass die Verkehrssicherung nicht allein in der Verantwortung der Straßenverkehrsbehörde liegt, sondern auch die Grundstückseigentümer entlang der Straßen hierbei eine Mitverantwortung tragen.

Besonders überhängende Hecken und Sträucher können Verkehrsteilnehmer behindern, indem sie die Sicht einschränken und wichtige Verkehrseinrichtungen verdecken. Die Stadt Starnberg fordert daher alle Grundstückseigentümer auf, ihre Bäume, Hecken und Sträucher zu überprüfen und gegebenenfalls zurückzuschneiden, um das vorgeschriebene Lichtraumprofil einzuhalten. Trockene Bäume und Äste stellen ebenfalls eine Gefahr dar und müssen entfernt werden, wenn sie den öffentlichen Verkehrsraum gefährden.

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Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, sind Eigentümer von dem Verbot des Naturschutzgesetzes, in der Zeit vom 1. März bis 30. September das Schneiden von Gehölzen zu unterlassen, ausgenommen. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz vor Unfällen und Sachbeschädigungen, für die Grundstückseigentümer haftbar gemacht werden können. Die Stadt Starnberg dankt allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Unterstützung und betont die Bedeutung des pflichtbewussten Handelns für die Vermeidung von Unfällen und Schäden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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