Starnberg

Neue Bezahlkarte für Geflüchtete im Landkreis Weilheim-Schongau ab 1. Juni

Im Landkreis Weilheim-Schongau wird am 1. Juni die Bezahlkarte für Geflüchtete eingeführt. Laut dem Landratsamt stehen derzeit 842 Berechtigte im Bezirk zur Ausstellung der Karten bereit. Die Karte wird im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) ausgegeben, um Leistungen zu gewähren.

Die Bezahlkarte sieht aus wie eine normale EC- oder Debitkarte, jedoch handelt es sich um eine MasterCard. Das neutrale Design soll Stigmatisierung verhindern, so das Landratsamt. Die Karte ermöglicht es den Geflüchteten, an allen Orten einzukaufen, an denen MasterCards akzeptiert werden, darunter fallen in der Regel alle Supermärkte.

Jede leistungsberechtigt Person über 14 Jahre erhält die Karte. Monatlich wird ein Guthaben auf die Karte gebucht, über das die Geflüchteten frei verfügen können. Die Höhe des Guthabens entspricht dem individuellen Anspruch nach dem AsylbLG, der nicht als Sachleistung gewährt wird. So erhält beispielsweise ein alleinstehender Erwachsener, der in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt, 460 Euro pro Monat.

Zusätzlich können bis zu 50 Euro Bargeld pro Monat und Person abgehoben werden. Bargeldlose Zahlungen sind bis zur Höhe des Guthabens auf der Karte möglich. Eine PIN-Nummer ist nur dem Karteninhaber bekannt. Überweisungen auf bisherige Konten werden schrittweise eingestellt. Es gibt keinen Ausschluss bestimmter Warengruppen wie Alkohol oder Tabak, jedoch werden bestimmte Händlergruppen ausgeschlossen.

Die Ausgabe der Karten erfolgt vor Ort im Landratsamt, genauer im Sachgebiet Asyl und Integration. Darüber hinaus werden spezielle Angebote wie das 49 Euro-Ticket, das nur über Onlinezahlungen erworben werden kann, über das Landratsamt freigeschaltet. Insgesamt soll die Bezahlkarte Geflüchteten dabei helfen, ihr Leben eigenständig zu organisieren und erleichtern.

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