Eine neue Gebührensatzung für die Kindertagesstätten in Starnberg wurde kürzlich vom Haupt- und Finanzausschuss beschlossen. Die Diskussionen, die zuvor im Rahmen der Haushaltskonsolidierung geführt wurden, haben zu diesem Beschluss geführt. Ab dem 1. September, dem Beginn des Kindergartenjahres 2024/2025, werden die Gebühren für die fünf städtischen Einrichtungen erhöht und die Öffnungszeiten leicht verkürzt. Gleichzeitig werden maximal 30 Schließtage pro „Saison“ eingeführt, um die personelle Entlastung sicherzustellen und die Betreuungszeiten an die tatsächliche Nachfrage anzupassen.
Die Gebühren für Krippe, Kindergarten und städtischen Hort ab dem 1. September 2024 sehen je nach Buchungszeit und Betreuungsart unterschiedlich aus. Für das erste Kind reichen die Gebühren von 150 Euro bis zu 200 Euro für den Kindergarten und von 120 Euro bis zu 150 Euro für den städtischen Hort. Es gibt staatliche Zuschüsse von 100 Euro im Monat, die von den genannten Gebühren abgezogen werden.
Ferienbuchungen sind künftig zwei Mal im Jahr möglich, um die personelle Bedarfsplanung der Einrichtungen zu erleichtern. Die neuen Maßnahmen dienen der Wirtschaftlichkeit und der Anpassung an die Bedürfnisse der Eltern. Ab dem zweiten Kind in einer Einrichtung wird eine Ermäßigung von 25 Prozent gewährt. Die Entscheidungen wurden getroffen, um eine effiziente und bedarfsgerechte Betreuung in den Kindertagesstätten in Starnberg zu gewährleisten.