Kriminalität und JustizStarnberg

Autofahrer gibt sich als Zivilpolizist aus: Geldstrafe von 3900 Euro – Der Starnberger Amtsgerichtsfall

Am Starnberger Autobahndreieck ereignete sich ein Vorfall, bei dem ein Autofahrer wegen eines Staus in Rage geriet und sich einer anderen Fahrerin gegenüber als Zivilpolizist ausgab. Die Autofahrerin aus Eurasburg berichtete, dass der Mann sie aggressiv angesehen und aufgefordert habe, ihm zu einem Parkplatz zu folgen, während er sich als Zivilpolizist ausgab. Trotz mehrfacher Nachfrage nach einem Dienstausweis gab er an, privat unterwegs zu sein und diesen nicht dabei zu haben.

Die Frau, verängstigt durch das Verhalten des Mannes, verriegelte ihren Wagen aus Angst. Später soll der Mann die Polizei kontaktiert haben und die Frau aufgefordert haben, auf den Streifenwagen zu warten. Anschließend sei er davongefahren. Die Polizei wurde informiert, und der Beschuldigte wurde mit einer Geldstrafe von 3900 Euro belegt, da er sich als Zivilpolizist ausgegeben hatte.

Der Autofahrer gestand während des Verfahrens, dass er sich in einem Moment der Wut und ohne nachzudenken als Zivilpolizist aufgespielt hatte. Obwohl der Vorwurf der Nötigung im Verkehr fallen gelassen wurde, wurde die Amtsanmaßung, sich als Zivilpolizist auszugeben, weiterhin gegen ihn erhoben. Trotz seiner vorherigen Unbescholtenheit wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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