Das Hauptzollamt Schweinfurt warnt eindringlich vor dem Kauf von Silvesterfeuerwerk in den Tagen vor dem Jahreswechsel. Viele Menschen möchten das neue Jahr pünktlich mit bunten Feuerwerkskörpern begrüßen, doch es besteht eine große Gefahr durch Produkte unbekannter Herkunft. Der Zoll erwartet auch in diesem Jahr zahlreiche nicht zugelassene Feuerwerks- und Knallkörper, die entweder aus dem europäischen Ausland eingeführt oder online bestellt werden.
Der Kauf von nicht konformitätsbewerteten Feuerwerkskörpern kann nicht nur erhebliche Sicherheitsrisiken für die Gesundheit und das Leben der Nutzer mit sich bringen, sondern führt auch zu strafrechtlichen Konsequenzen. Laut Sprengstoffgesetz ist die Einfuhr von Feuerwerk ohne CE-Kennzeichnung illegal und wird strafrechtlich verfolgt. Besonders bei bestimmten Produkten der Kategorie F2, wie beispielsweise Blitz-Knallsätzen, ist zudem eine spezielle sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich. Bei Feuerwerken der Kategorien F3 und F4 ist in jedem Fall eine solche Genehmigung nötig.
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