Am Pfingstmontag herrschte auf der Staatsstraße 2278 zwischen Ebern und Untermerzbach reges Verkehrsaufkommen, da viele Menschen das sonnige Wetter für Ausflüge mit dem Auto oder Motorrad nutzten. Besonders im Bereich des „Hambach“ wurden Geschwindigkeits- und Zweiradkontrollen durchgeführt, da es dort in den letzten Jahren vermehrt zu Unfällen kam, insbesondere mit Zweirädern. Aus diesem Grund ist die Geschwindigkeit in diesem Abschnitt auf 50 km/h begrenzt.
Es stellte sich jedoch heraus, dass ein Kradfahrer die erlaubte Geschwindigkeit deutlich überschritt und mit 129 km/h unterwegs war. Der Fahrer, ein 51-jähriger Mann, wird nun mit einer Anzeige und einem Bußgeld in Höhe von 700 Euro konfrontiert. Zudem erhält er ein dreimonatiges Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.
Diese drastische Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung zeigt die Missachtung der Verkehrsregeln und birgt ein hohes Unfallrisiko, insbesondere auf Straßenabschnitten, die bereits als gefährlich bekannt sind. Es ist wichtig, dass Verkehrsteilnehmer die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen einhalten, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.