Freiwillige Impfung als Schutz vor neuer Virusvariante der Blauzungenkrankheit
In der Region Landkreis Schweinfurt wurden Fälle einer bisher nicht aufgetretenen Virusvariante der Blauzungenkrankheit festgestellt. Diese Viruserkrankung betrifft vor allem Schafe, Rinder und Ziegen sowie andere Wiederkäuer. Das Blauzungenvirus wird hauptsächlich durch Stechmücken übertragen und stellt keine Gefahr für den Menschen dar.
Die neu aufgetretene Virusvariante, Serotyp 3, erfordert dringende Maßnahmen, da bereits Infektionen bekannt geworden sind. Die bisher verfügbaren Impfstoffe gegen Serotypen 4 und 8 sind gegen diese neue Variante nicht wirksam. Dies macht eine vorbeugende Impfung erforderlich, um eine mögliche Ausbreitung zu verhindern.
Besonders betroffene Tierarten wie Rinder, Schafe und Ziegen sollten dringend geimpft werden. Die Impfung mit einem speziellen, noch nicht zugelassenen Impfstoff ist ab dem 11. Juli 2024 auf freiwilliger Basis möglich. Tierhaltern wird empfohlen, ihre Bestände gegen alle drei Serotypen (3, 4 und 8) impfen zu lassen, um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten.
Die Aussetzung des „frei von Blauzungenkrankheit“ Status in anderen Bundesländern aufgrund von Infektionswellen zeigt die Notwendigkeit eines effektiven Schutzes für empfängliche Tierarten. Die Impfung ist ein entscheidender Schritt, um das Infektionsrisiko zu minimieren und eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
Das Veterinäramt am Landratsamt Schweinfurt steht zur Verfügung, um Fragen zur Impfung und zur Blauzungenkrankheit zu beantworten. Tierhalter können sich für weitere Informationen telefonisch unter 09721/55-310 oder per E-Mail an vetamt@lrasw.de an das Amt wenden.