Ein 51-Jähriger wurde in der Region Rhön-Grabfeld in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, nachdem er eine Geldstrafe von 486 Euro nicht gezahlt hatte. Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt hatte daraufhin einen Haftbefehl gegen ihn erlassen. Obwohl er die Möglichkeit hatte, die Strafe zu begleichen und so einer Haft zu entgehen, ließ er dies ungenutzt. Am Montagnachmittag wurde er von einer Polizei-Patrouille in Mühlbach als Fußgänger aufgegriffen und zur Verbüßung seiner Ersatzfreiheitsstrafe inhaftiert.
Die Inhaftierung des Mannes ist eine direkte Folge seiner Zahlungsunwilligkeit. Obschon ihm die finanziellen Mittel zur Verfügung standen, entschied er sich gegen die Begleichung der Strafe. Einzelheiten zu diesem Vorfall sind in einem Artikel auf newsallianz.de nachzulesen.