Schweinfurt

Heizkostenabrechnung 2023: CO2-Kostenrückerstattung für Mieter in Schweinfurt/Main-Rhön

In Schweinfurt/Main-Rhön können Mieter, die derzeit ihre Heizkostenabrechnung für 2023 erhalten, erstmals einen Teil der anfallenden CO2-Kosten vom Vermieter einfordern. Die Verbraucherzentrale Schweinfurt stellt einen Rechner zur Verfügung, mit dem sowohl Mieter als auch Vermieter ihren jeweiligen Anteil an den CO2-Kosten ermitteln können. Bei Gebäuden mit Zentralheizung sind die CO2-Kosten bereits transparent ausgewiesen. Mieter, die direkt mit dem Energieversorger einen Vertrag haben, müssen aktiv die CO2-Kosten beim Vermieter geltend machen. Dieser Anspruch muss innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Heizkostenabrechnung erfolgen, da er danach verfällt, wie Sigrid Goldbrunner, die Regionalmanagerin für Energieberatung bei der Verbraucherzentrale Bayern, betont.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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