Am 12. Februar 2025 wurde ein 38-jähriger Rumäne bei Grenzkontrollen in Reitzenhain angehalten. Um 17:45 Uhr entdeckte die Bundespolizei einen Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Schweinfurt gegen den Mann.

Er entrichtete umgehend die ausstehende Summe und durfte schließlich seine Reise fortsetzen. Ein klarer Fall von rechtlichem Nachdruck, der für den Betroffenen glimpflich ausging!