Das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk ist in Schwabach auch für das kommende Jahr 2024 in bestimmten Zonen strengstens untersagt. Wie Markt Spiegel berichtet, gilt das Verbot sowohl am Silvestertag, dem 31. Dezember, als auch am Neujahrstag, dem 1. Januar 2025. Zu den betroffenen Bereichen zählen die Innenstadt, der Königsplatz, der Martin-Luther-Platz, die Rosenbergerstraße, die Pfarrgasse bis zur Einmündung Rosenbergerstraße, die Fleischbrücke bis zur Einmündung Rosenbergerstraße, die Kirchgasse sowie der Innenhof der Fürstenherberge.
Darüber hinaus bestehen generelle Verbote für das Abbrennen von Raketen und Böllern in der Nähe von Fachwerkbauten, Kirchen, Krankenhäusern und Altenheimen. Auch in Landschaftsschutzgebieten, wie dem Schwabachtal, im Stadtpark und auf städtischen Grünanlagen, ist Feuerwerk verboten. Verstöße gegen diese Regelungen können erhebliche Bußgelder nach sich ziehen. Die Sicherheitswacht und die Polizei werden die Einhaltung des Verbots verstärkt überwachen.
Vorschriften für Feuerwerkskörper
In Deutschland sind Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 erlaubt, wie Ludwigshafen24 berichtet. Erlaubte Feuerwerkskörper müssen eine CE-Kennzeichnung und eine Registriernummer tragen. Produkte ohne diese Kennzeichnung dürfen nicht verkauft oder gezündet werden. Illegale Feuerwerkskörper, wie sogenannte „Polenböller“, sind verboten und können gefährlich sein. Die Nutzung solcher illegaler Produkte kann zu schweren Verletzungen und hohen Bußgeldern führen.
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ist zwischen dem 29. und 31. Dezember erlaubt; fällt einer dieser Tage auf einen Sonntag, startet der Verkaufszeitraum bereits am 28. Dezember. Kinder- und Jugendfeuerwerk der Kategorie F1 ist das ganze Jahr über erhältlich, jedoch nur für Personen ab 12 Jahren. Strikte Vorschriften zur Lagerung der Feuerwerkskörper bestimmen, dass bis zu 10 kg Nettoexplosivstoffmasse in unbewohnten Räumen aufbewahrt werden dürfen. In der Regel dürfen Feuerwerke offiziell nur vom 31. Dezember, 0 Uhr, bis zum 1. Januar, 0 Uhr, gezündet werden. Außerhalb dieser Zeiten ist das Abbrennen von Böllern und Raketen nur mit einer Sondergenehmigung erlaubt.
Verstöße gegen die gesetzlichen Regelungen können mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Auch wenn an Silvester oft großzügiger mit der Nachtruhe umgegangen wird, gilt diese in der Regel ab 22 Uhr. Schutz für Haustiere und lärmempfindliche Nachbarn kann durch das Schließen von Fenstern und Türen gewährleistet werden.