Lindt & Sprüngli hat Aldi Suisse wegen der angeblichen Nachahmung der beliebten Lindor-Kugeln verklagt. Laut einer aktuellen Entscheidung des Handelsgerichts des Kantons Aargau muss Aldi den Vertrieb seiner Schokoladenkugeln vorläufig einstellen. In seiner Urteilsbegründung stellte das Gericht fest, dass die Aldi-Kugeln eine „unnötige Anlehnung“ an die Lindor-Kugeln aufweisen.

Die Lindor-Kugeln sind ein bedeutender Umsatzträger für Lindt & Sprüngli, der in der Schweiz jährlich 44,8 Millionen Franken mit diesen Produkten erwirtschaftet. Aldi hatte die „Moser Roth“-Schokoladenkugeln seit Oktober 2024 als „Weihnachts-Edition“ verkauft. Das Gericht hat Lindt & Sprüngli zudem eine Frist bis zum 13. März 2025 gesetzt, um eine Klage gegen Aldi einzureichen.

Gerichtliche Auflagen und mögliche Auswirkungen

Das Handelsgericht räumte ein, dass das Verkaufsverbot den weihnachtlichen Umsatz von Aldi beeinträchtigen könnte. Zudem muss Lindt & Sprüngli eine Sicherheitsleistung von 200.000 Franken hinterlegen. Die Schokoladenfirma hatte in der Vergangenheit bereits verschiedene Markenverletzungen, unter anderem gegen goldfarbene Schokoladenhasen, gerichtlich verfolgt.

Parallel zu diesem Vorfall wird in einem aktuellen Prospekt von AEZ ein Angebot für die Lindt Lindor Schokoladenkugeln beworben. Kunden können beim Einkauf sparen und sich über E-Mail-Newsletter über spezielle Aktionen informieren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Lindor-Kugeln online über die AEZ Website zu bestellen, wie 1prospekte.de berichtet.